Erste pflegebedürftige Obdachlose kommen nach Niendorf
Es gab im Vorfeld viel Aufregung im Hamburger Stadtteil Niendorf. Im Garstedter Weg ist in einem ehemaligen Seniorenwohnheim eine Einrichtung für pflegebedürftige Obdachlose entstanden. Am Montag zogen die ersten Bewohnerinnen und Bewohner dort ein.
Die Menschen wurden bisher in der Friesenstraße in Hammerbrook versorgt, in einer Unterkunft des Winternotprogramms. Dort können seit zwei Jahren Obdachlose auch im Sommer bleiben, die zu krank sind, um nach dem Winter wieder auf der Straße zu leben. In der Einrichtung am Garstedter Weg können kranke und pflegebedürftige Obdachlose jetzt besser versorgt werden. Denn die Unterkunft ist barrierefrei, die Ausstattung entspricht der einer Pflegeeinrichtung.
Bewohner ziehen nach und nach ein
Die Bewohnerinnen und Bewohner, die dort einziehen, seien "handverlesen", teilte die Sozialbehörde mit. Bis zu 118 Menschen können in der Niendorfer Einrichtung untergebracht werden - in Einzel- und Doppelzimmern. Die schwer und schwerstkranken Menschen ziehen nach und nach ein. Bis Mitte Mai soll laut Behörde die Hälfte des Hauses belegt sein. Sie hofft, dass der Betrieb mit den pflegebedürftigen Obdachlosen im Garstedter Weg möglichst geräuschlos startet und ein Erfolg wird. Ende Mai soll es für Anwohnerinnen und Anwohner einen Runden Tisch geben.
Bisher kein vergleichbares Projekt in Hamburg
Das städtische Sozialunternehmen Fördern und Wohnen betreibt die Einrichtung und möchte damit eine Lücke in der Hamburger Obdachlosenhilfe schließen. "Wir reden hier über Menschen, die geschützt werden müssen", sagte Katrin Wollberg, für die Unterkunft zuständige Bereichsleiterin. Ein vergleichbares Projekt gibt es in der Hansestadt bisher nicht.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass in der Einrichtung kein Alkohol konsumiert werden darf. Das ist so nicht korrekt. Die Sozialbehörde teilte mit: "Der Konsum leichter alkoholischer Getränke ist den Bewohnerinnen und Bewohnern soweit auch innerhalb der Einrichtung gestattet, wie hierdurch der soziale Frieden in der Einrichtung und das regelkonforme Auftreten innerhalb und außerhalb der Einrichtung nicht gefährdet werden."