Deutsche Gerichte nicht mehr für Streit um Block-Kinder zuständig
Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block sind deutsche Gerichte nicht mehr zuständig. Das hat der Familiensenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts entschieden, wie am Dienstag bekannt wurde.
Der Beschluss ist nicht mehr durch Rechtsmittel angreifbar. Grundlage für die Regelung ist nach Angaben des Gerichts das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996. Demnach sind die Behörden des Landes für sorgerechtliche Belange zuständig, in dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben - und das sei inzwischen Dänemark. Für die Eltern heißt das, dass alle Fragen zum Sorgerecht nun voraussichtlich durch ein dänisches Gericht geklärt werden müssen. In Dänemark lebt der Vater der Kinder.
Sorgerechtsstreit dauert bereits Jahre
Die beiden Kinder, ein 10-jährige Jungen und ein 13-jähriges Mädchen, stammen aus einer früheren Beziehung Blocks. Mit dem Vater läuft seit Jahren ein Sorgerechtsstreit. In der letzten Silvesternacht hatten laut der dänischen Polizei Unbekannte den Ex-Mann von Block in Süddänemark angegriffen. Danach nahmen sie den Jungen und das Mädchen in zwei Autos mit deutschen Kennzeichen mit. Beide befanden sich danach bei ihrer Mutter.
Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt
Zwei Tage später meldete die Hamburger Polizei, dass sich die Kinder in der Obhut ihrer Mutter befänden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und weiterer Straftaten gegen mehrere Menschen, darunter auch die Mutter. Details dazu sind nicht bekannt.
Kinder kehrten nach Dänemark zurück
Nach einem Eilantrag des Vaters hatte das Hanseatische Oberlandesgericht dann eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren mussten. Laut Gericht wurden die Kinder umgehend dem Vater übergeben. Die Entscheidung begründete das Gericht damals damit, dass eine Rückkehr zum Vater im Nachbarland dem Wohl der Kinder derzeit am besten entspreche.