Cannabis-Gesetz: Hamburger Schulen sollen Folgen untersuchen
Vor welchen Problemen stehen die Hamburger Schulen durch das neue Cannabis-Gesetz? Das will die Hamburger Schulbehörde von den Schulen wissen. Bis Ende des Jahres sollen erste Ergebnisse vorliegen.
Schülerinnen und Schüler dürfen in der Schule nicht kiffen - daran ändert sich auch durch die Teil-Legalisierung von Cannabis nichts. Das stellt der Hamburger Senat in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion erneut klar. Trotzdem will die Schulbehörde noch einmal genauer hinsehen - und in den kommenden Monaten Rückschlüsse ziehen.
Behörde will Schulen noch Zeit lassen
Zum Beispiel will sie herausfinden, welche zusätzlichen Aufklärungsangebote die Schulen möglicherweise brauchen. Es gebe noch einen großen Wissensbedarf zum neuen Gesetz, hieß es in der Senatsantwort weiter. An das Suchtpräventionszentrum im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung seien Fragen zu strafrechtlichen Konsequenzen und Ordnungsmaßnahmen sowie zu den jeweiligen Zuständigkeiten gestellt worden. Die Behörde will den Schulen aber erst einmal noch Zeit geben, um Erfahrungen zu sammeln. Denn das Gesetz sei ja gerade erst in Kraft getreten.
CDU setzt auf Kontrollen
Die CDU-Fraktion bleibt skeptisch. Die Freigabe durch den Bundestag sei ein schwerer Fehler gewesen - jetzt gehe es darum, die notwendigen Kontrollen laufend zu gewährleisten, meint ihre bildungspolitische Sprecherin Birgit Stöver.
Hamburger Polizei: Zwölf Fälle von verbotenem Konsum
In den ersten beiden Monaten nach Legalisierung des Cannabis-Konsums hat die Hamburger Polizei zwölf Fälle von verbotenem Konsum vor Kitas und Schulen registriert. Achtmal wurden Marihuana oder Haschisch vor Schulen konsumiert, ein weiteres Mal in einem Bereich, in dem sowohl eine Schule als auch eine Kita liegen. Die Polizei leitete in drei Fällen Bußgeldverfahren ein. In den übrigen Fällen hätten die Polizeikräfte die Konsumentinnen und Konsumenten verwarnt - sofern sie noch angetroffen worden seien.
Cannabis-Konsum: Mindestabstand zu Bildungseinrichtungen
Beim Konsum von Cannabis beträgt der Mindestabstand von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder öffentlichen Sportstätten 100 Meter Luftlinie. Nach der Bußgeldverordnung, die der Senat am 8. Mai verkündet hatte, droht bei Verstößen eine Strafe von 500 Euro. Wer in Gegenwart von Minderjährigen kifft, riskiert ein Bußgeld von 1.000 Euro.