Anstieg des Meeresspiegels beschäftigt Seegerichtshof in Hamburg

Stand: 11.09.2023 20:13 Uhr

Wird weltweit genug getan, um die Erwärmung der Ozeane zu verhindern und den Meeresspiegelanstieg zu begrenzen? Diese Frage wird seit Montag vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg verhandelt. Angerufen worden ist das Gericht von mehreren kleinen Inselstaaten, die im Meer zu versinken drohen.

Gerade einmal rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat der Zwergstaat Tuvalu, der sich im Pazifik über neun Inseln verteilt. Diese liegen allesamt fast auf Höhe des Meeresspiegels - und könnten in einigen Jahrzehnten angesichts des steigenden Meeresspiegels untergehen. Diskutiert wird bereits, ob alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Tages nach Australien oder Neuseeland umgesiedelt werden müssen.

Bedrohte Inselstaaten fordern Unterstützung

Tuvalu ist einer der kleinen Inselstaaten, die sich an den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg gewandt haben, um Unterstützung gegen Klimawandel und Meeresverschmutzung zu bekommen. Dazu kommen weitere Länder wie die Bahamas, Antigua und Barbuda, Niue, Palau, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen und Vanuatu.

Beginn der mündlichen Verhandlung

In den vergangenen Monaten sind bereits zahlreiche Schriftsätze ausgetauscht worden, nun begann die mündliche Verhandlung an dem UN-Gericht im Hamburger Stadtteil Nienstedten. Dafür sind zunächst rund zwei Wochen angesetzt, Vertreterinnen und Vertreter von mehr als 30 Staaten werden erwartet. Tuvalu sowie Antigua und Barbuda schicken sogar ihre Premierminister ins Gericht nach Hamburg.

Termin für Entscheidung noch unklar

Es sei an der Zeit, sich dem Problem "mit rechtsverbindlichen Verpflichtungen zu nähern statt mit leeren, nicht eingehaltenen Versprechungen", sagte Gaston Alfonso Brown, Regierungschef des Karibikstaats Antigua und Barbuda, am Montag bei seiner Anhörung vor den 22 in blauen Roben gekleideten Richtern. Die Anhörungen vor dem Gerichtshof dauern bis zum 25. September. Wann der Seegerichtshof seine Entscheidung in Sachen Meeresschutz und Klimawandel verkündet, ist noch nicht absehbar.

Gutachten des Gerichts ist nicht bindend

Konkret hat die Kommission der neun kleinen Inselstaaten vom Gerichtshof ein Gutachten erbeten. Er soll sich zu den Verpflichtungen zum Klimaschutz äußern, die sich aus dem UN-Seerechtsübereinkommen für dessen Vertragsstaaten ergeben. Im Rahmen dieses Übereinkommens zum Seerecht von 1982 wurde der Gerichtshof gegründet. Er ist für Streitigkeiten über die Anwendung des Übereinkommens zuständig. Wie eine Mitarbeiterin der Pressestelle sagte, ist sein Gutachten zwar nicht bindend. Die Empfehlungen könnten aber eine große Wirkung haben.

Weitere Informationen
Das Gebäude des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg-Nienstedten © Internationaler Seegerichtshof (ITLOS)

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 11.09.2023 | 06:00 Uhr

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