Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen
Was ist über das Verhalten der Hamburger Finanzverwaltung gegenüber Warburg bekannt?
Ende 2016 verzichtete die Hamburger Steuerverwaltung trotz drohender Verjährung darauf, 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank zurückzufordern. Im Jahr darauf wurde eine weitere Verjährung nur durch eine Weisung des Bundesfinanzministeriums gestoppt. Aus den Akten der Kölner Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Betriebsprüfer des Hamburger Finanzamts für Großunternehmen im Herbst 2016, also einige Monate vor der Verjährung, zu dem Schluss gekommen waren, dass die Cum-Ex-Gelder von Warburg zurückzufordern seien. Anschließend wurde dieses Ergebnis zur Abstimmung an die übergeordnete Finanzbehörde weitergeleitet, so heißt in Hamburg das Finanzministerium. Finanzsenator damals war der heutige Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Im November 2016 wurde nach einer Beratung von Vertretern des Finanzamts und der Steuerverwaltung der Finanzbehörde entschieden, die Steuern nicht zurückzufordern.
Aus den Tagebüchern von Warburg-Chef Olearius und weiteren Quellen ergibt sich folgendes Bild: Die zuständige Beamtin im Finanzamt für Großunternehmen wechselte 2016 ihre Haltung, wie aus ihrer Sicht mit dem Fall Warburg umzugehen sei. Nachdem sie im Frühjahr 2016 der Warburg-Bank zunächst signalisiert hatte, das ausgezahlte Geld wegen der drohenden Verjährung zurückfordern zu müssen, setzte sie sich später offenbar mehrfach massiv für die Bank ein. Immer wieder informierte sie die Bank über ihre Schritte und beriet diese, wie sie juristisch gegen eine drohende Rückzahlung argumentieren könnte. Später telefonierte die Beamtin auf Bitten der Bank mit deren Wirtschaftsprüfern, damit diese keine Rückstellungen für eine mögliche Rückzahlung forderten. Auch im Bundesfinanzministerium setzte sich die Beamtin dafür ein, dass Warburg die Millionen nicht zurückzahlen müsse.
Im März 2020 verurteilte das Landgericht Bonn Warburg dazu, die zu Unrecht ausgezahlten Steuermillionen zurückzuzahlen. Warburg legte Revision ein. Auf das Bonner Urteil hin fordert nun auch die Hamburger Finanzverwaltung Geld zurück. Die Bank wehrt sich juristisch dagegen - unter anderem mit dem Argument, dass Teile der Forderungen bereits verjährt seien.
- Teil 1: Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen
- Teil 2: Was ist über das Verhalten der Hamburger Finanzverwaltung gegenüber Warburg bekannt?
- Teil 3: Was macht die Entscheidung der Behörde fragwürdig?
- ...
- Teil 12: Die Hamburger Finanzämter agieren unabhängig. Politische Einflussnahme kann es daher nicht gegeben haben. Stimmt das?