Cum-Ex FAQ © dpa

Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank: Was wir wissen

Stand: 03.09.2020 17:00 Uhr

Was ist über das Verhalten der Hamburger Finanzverwaltung gegenüber Warburg bekannt?

Ende 2016 verzichtete die Hamburger Steuerverwaltung trotz drohender Verjährung darauf, 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften von der Warburg Bank zurückzufordern. Im Jahr darauf wurde eine weitere Verjährung nur durch eine Weisung des Bundesfinanzministeriums gestoppt. Aus den Akten der Kölner Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Betriebsprüfer des Hamburger Finanzamts für Großunternehmen im Herbst 2016, also einige Monate vor der Verjährung, zu dem Schluss gekommen waren, dass die Cum-Ex-Gelder von Warburg zurückzufordern seien. Anschließend wurde dieses Ergebnis zur Abstimmung an die übergeordnete Finanzbehörde weitergeleitet, so heißt in Hamburg das Finanzministerium. Finanzsenator damals war der heutige Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Im November 2016 wurde nach einer Beratung von Vertretern des Finanzamts und der Steuerverwaltung der Finanzbehörde entschieden, die Steuern nicht zurückzufordern.

Weitere Informationen
Die Warburg-Bank in Hamburg © dpa

Cum Ex: Hamburg verzichtete auf 47 Millionen von Warburg Bank

Hamburg hat auf eine Forderung von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank verzichtet. mehr

Aus den Tagebüchern von Warburg-Chef Olearius und weiteren Quellen ergibt sich folgendes Bild: Die zuständige Beamtin im Finanzamt für Großunternehmen wechselte 2016 ihre Haltung, wie aus ihrer Sicht mit dem Fall Warburg umzugehen sei. Nachdem sie im Frühjahr 2016 der Warburg-Bank zunächst signalisiert hatte, das ausgezahlte Geld wegen der drohenden Verjährung zurückfordern zu müssen, setzte sie sich später offenbar mehrfach massiv für die Bank ein. Immer wieder informierte sie die Bank über ihre Schritte und beriet diese, wie sie juristisch gegen eine drohende Rückzahlung argumentieren könnte. Später telefonierte die Beamtin auf Bitten der Bank mit deren Wirtschaftsprüfern, damit diese keine Rückstellungen für eine mögliche Rückzahlung forderten. Auch im Bundesfinanzministerium setzte sich die Beamtin dafür ein, dass Warburg die Millionen nicht zurückzahlen müsse.

Im März 2020 verurteilte das Landgericht Bonn Warburg dazu, die zu Unrecht ausgezahlten Steuermillionen zurückzuzahlen. Warburg legte Revision ein. Auf das Bonner Urteil hin fordert nun auch die Hamburger Finanzverwaltung Geld zurück. Die Bank wehrt sich juristisch dagegen - unter anderem mit dem Argument, dass Teile der Forderungen bereits verjährt seien.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 03.09.2020 | 21:45 Uhr

Über Panorama

Kalender © Fotolia.com Foto: Barmaliejus

Panorama-Geschichte

Als erstes politisches Fernsehmagazin ging Panorama am 4. Juni 1961 auf Sendung. Die Geschichte von Panorama ist auch eine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. mehr

Anja Reschke © Thomas & Thomas Foto: Thomas Lueders

60 Jahre Panorama

60 Jahre investigativ - unbequem - unabhängig: Panorama ist das älteste Politik-Magazin im deutschen Fernsehen. mehr

Panorama 60 Jahre: Ein Mann steht hinter einer Kamera, dazu der Schriftzug "Panorama" © NDR/ARD Foto: Screenshot

Panorama History Channel

Beiträge nach Themen sortiert und von der Redaktion kuratiert: Der direkte Einstieg in 60 Jahre politische Geschichte. mehr