Cum Ex: Hamburg verzichtete auf 47 Millionen von Warburg Bank
Hamburg hat auf eine Forderung von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank verzichtet.
Recherchen von Panorama und "Die Zeit" zeigen, dass mehrere SPD-Spitzenpolitiker im Jahr 2017 Warburg-Banker trafen, während gegen diese wegen Cum-Ex-Geschäften ermittelt wurde. Die Hamburger Finanzbehörde verzichtete bereits 2016 auf die Rückforderung von 47 Millionen Euro, die sich die Warburg Bank durch Cum-Ex-Geschäfte verschafft hatte.(*)
Die Stadt Hamburg wusste spätestens seit 2016 von ihren Ansprüchen gegen Warburg. Die vornehme Bank hatte über Jahre hinweg sogenannte Cum-Ex-Deals abgewickelt, bei denen sich Banken einmal bezahlte Steuern mehrfach erstatten ließen. Experten werten den Cum-Ex-Skandal deshalb als größten Steuerraubzug der deutschen Geschichte.
Finanzbehörde missachtete Warnung aus Berlin
Im Jahr 2016 informierten Ermittler und das Bundesfinanzministerium die Hamburger Finanzbehörde darüber, dass sich Warburg aus eben solchen Geschäften im Jahr 2009 rund 47 Millionen Euro unberechtigt verschafft hatte. Eine Forderung, die Ende 2016 in die Verjährung zu laufen drohte. Es war nicht das einzige Warnsignal: Anfang 2016 hatte die Staatsanwaltschaft Köln die Geschäftsräume der Warburg Bank durchsuchen lassen - wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung.
Dennoch blieben die Hamburger Behörden untätig, angeblich weil man das Risiko eines Rechtsstreits mit Warburg nicht tragen wollte. Der Mannheimer Steuerprofessor Christoph Spengel kann das nicht nachvollziehen. "Es gab zu diesem Zeitpunkt bereits finanzgerichtliche Urteile, die Cum-Ex-Geschäfte als illegal eingestuft haben, auch das Thema der Verjährung war allgemein bekannt. Wenn es dann um eine Summe von rund 50 Millionen Euro geht und dieser Sachverhalt einfach liegen bleibt, dann ist das ein Skandal." Spengel trat unter anderem als Sachverständiger im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags auf.
Olaf Scholz traf offenbar verdächtigen Cum-Ex-Banker
Trotz der laufenden Ermittlungen gegen die Bank trafen sich nach Informationen von NDR und "Die Zeit" mehrere SPD-Spitzenpolitiker mit Christian Olearius, dem Inhaber und ehemaligen Chef der Warburg Bank. Bei den Treffen wurde dabei offenbar insbesondere über die steuerlichen und strafrechtlichen Probleme gesprochen, die der Bank aus ihren Cum-Ex-Geschäften erwachsen waren. Dies geht aus bei Durchsuchungen beschlagnahmten Tagebüchern von Christian Olearius hervor. Auszüge der nicht privaten Teile dieser Tagebücher sind Bestandteil der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Köln.
Demnach empfing der damalige Bürgermeister Hamburgs und heutige Bundesfinanzminister Scholz im November 2017 Olearius in seinem Amtszimmer. Zum Zeitpunkt des Treffens standen die Warburg Bank und ihr Miteigentümer Olearius wegen ihrer Cum-Ex-Geschäfte seit mehr als zwei Jahren im Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Zu dem Treffen mit Scholz notiert Olearius, er habe diesen über den Sachstand des Ermittlungsverfahrens und des Steuerverfahrens gegen Warburg unterrichtet. Wie der heutige Bundesfinanzminister hierauf reagierte, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Laut seinen Tagebuchaufzeichnungen interpretierte Olearius das Verhalten von Scholz allerdings folgendermaßen: "Ich meine, sein zurückhaltendes Verhalten so auslegen zu können, dass wir uns keine Sorgen zu machen brauchen."(**)
Wurde die Hamburger Bürgerschaft falsch informiert?
Bislang hat Scholz Treffen mit Vertretern der Warburg Bank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Ermittlungen und Steuerverfahren stets abstreiten lassen. Auf eine entsprechende Anfrage der Linken in der Hamburger Bürgerschaft antwortete im November 2019 die Hamburger Senatskanzlei: "Nein", dazu habe es weder mit Olaf Scholz noch mit anderen Senatsmitgliedern Gespräche mit Vertretern der Warburg Bank gegeben.
Gegenüber "Panorama" und der "Zeit" wollte sich Scholz aktuell trotz mehrerer Anfragen und Interviewangebote nicht zu dem Vorgang äußern. Olearius ließ auf Anfrage über seine Bank erklären: "Zum normalen und wünschenswerten Dialog zwischen Politik und Wirtschaft gehört der persönliche Austausch, weshalb wir uns seit jeher zu verschiedensten Themen mit Politikern treffen. Dabei halten wir unsere Leitlinien und gesetzliche Regelungen ein." Die Inhalte solcher Gespräche mache man grundsätzlich nicht öffentlich.
Kontakte auch zu SPD-Bundestagsabgeordnetem Kahrs
Weiter heißt es in den Tagebuchaufzeichnungen, dass sich Olearius Anfang Dezember 2017 mit dem haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Kahrs getroffen hat. Kurz zuvor hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Hamburger Finanzbehörde in einem außergewöhnlichen Vorgang angewiesen, endlich weitere Cum-Ex-Steuererstattungen in Höhe von 43 Millionen Euro von Warburg zurückzufordern und dieses Geld nicht, wie im Jahr zuvor, in die Verjährung laufen zu lassen.
Bei dem Treffen mit Johannes Kahrs im Dezember 2017, an dem laut den Tagebuchaufzeichnungen auch der ehemalige Hamburger Innensenator Alfons Pawelczyk (SPD) teilnahm, wurde offenbar über eben diese Weisung gesprochen. In den Aufzeichnungen heißt es, Johannes Kahrs habe sich in dem Gespräch dazu bereit erklärt, sich "in Berlin einen Durchblick" zu verschaffen. Er wolle sich der Frage annehmen: "Was treibt das Ministerium?". Kahrs dementiert auf Nachfrage, ein solches Gespräch geführt zu haben. Pawelczyk ließ eine Anfrage dazu unbeantwortet.
169 Millionen Euro im Cum-Ex-Eigenhandel
Steuerrechtlich ist die Rückforderung von 47 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften 2016 verjährt und kann nicht mehr von der Hamburger Finanzbehörde eingefordert werden. Seit September 2019 läuft jedoch vor dem Landgericht in Bonn der erste Cum-Ex-Prozess. Neben zwei britischen Aktienhändlern müssen sich dort auch fünf Kreditinstitute als sogenannte Einzugsermächtigte verantworten, darunter auch die Warburg Bank. Sollten die beiden Angeklagten verurteilt werden, müssten auch die im Prozess beschuldigten Finanzinstitute die durch Cum-Ex-Deals erlangten Millionenbeträge zurückzahlen.
Laut Gericht geht es für die Warburg Gruppe dabei um eine Summe von 278 Millionen Euro. 169 davon entfallen auf den Cum-Ex-Eigenhandel der Warburg Bank. Weitere 109 Millionen entfallen auf das Cum-Ex-Fondsgeschäft der Tochter Warburg Invest. Warburg bestätigt diese Summen, betont aber, dass der bei der Bank verbliebene Gewinn deutlich geringer sei. Dieser belaufe sich im Eigenhandel auf 68 Millionen Euro, teilte Warburg mit. Vor Gericht erklärte Warburg, man sei bereit, diese Gewinne zurückzuzahlen.
Hamburg verhandelte "Billigkeitslösung" mit Warburg Bank
Nach Recherchen von Panorama und "Die Zeit" wollten die Warburg Bank und die Finanzbehörde diesem Urteil mit einer sogenannten Billigkeitslösung zuvorkommen. Mit dieser Ausnahmelösung soll eigentlich die ungerechte Behandlung eines Steuerpflichtigen vermieden werden, um ihm unzumutbare Belastungen zu ersparen. Die zwischen der Finanzverwaltung Hamburg und der Warburg Bank erarbeitete "Billigkeitslösung" sah vor, dass die Privatbank nur 68 Millionen Euro hätte zurückzahlen müssen und die Stadt somit auf fast 100 Millionen Euro verzichtet hätte.
Diese "Billigkeitslösung" wurde schließlich im November 2019 von jener Abteilung im Bundesfinanzministerium verhindert, die bereits 2017 die Hamburger Finanzbehörden angewiesen hatte, eine Steuerforderung von rund 43 Millionen an die Warburg Bank nicht verjähren zu lassen. Die Warburg Bank wollte auf Nachfrage zu dem Vorgang keine Stellung nehmen. Die Finanzbehörde verwies darauf, dass sie wegen des Steuergeheimnisses keine Aussagen zu steuerlichen Einzelfällen tätigen könne. Allgemein sei ein Dialog zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen aber üblich und ein "Gebot der Höflichkeit und Bürgerfreundlichkeit". Rein rechtlich gebe es zudem in Fällen, in denen ein Sachverhalt schwer zu ermitteln sei, die Möglichkeit, zu einer Verständigung zu kommen.
(*) In einer früheren Version konnte der Eindruck eines Zusammenhangs zwischen dem Forderungsverzicht 2016 und den im Tagebuch von Warburg-Banker Olearius beschriebenen Treffen 2017 entstehen, was allein zeitlich unmöglich ist. Wir haben daher diese Formulierung korrigiert.
(**) Wir haben das Tagebuchzitat auf Grundlage einer Gerichtsentscheidung ergänzt. Das Gericht hält solches Zitieren aus dem Tagebuch für zulässig.