Demonstranten schwenken eine NPD-Fahne. © picture-alliance/CHROMORANGE Foto: Christian Schwier

Urteil gegen Neonazis nach Demo gegen Panorama-Reporter

Stand: 06.05.2021 16:54 Uhr

Das Amtsgericht Hannover hat drei Rechtsextreme verurteilt, weil sie ein durchgestrichenes Foto des Panorama-Reporters Julian Feldmann gezeigt hatten.

Das Amtsgericht Hannover hat drei Rechtsextreme verurteilt, weil sie ein durchgestrichenes Foto eines Panorama-Reporters bei einer Neonazi-Demonstration gezeigt hatten. Wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz müssen die Männer Geldstrafen zahlen.

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Die NPD hatte im November 2019 eine Demonstration unter dem Motto "Schluss mit steuerfinanzierter Hetze - Feldmann in die Schranken weisen" gegen den Panorama-Reporter Julian Feldmann in der niedersächsischen Landeshauptstadt organisiert. Bei dieser Versammlung hatten mehrere Teilnehmer ein Spruchband mit einem Bild des Journalisten Feldmann gehalten. Rechtsextreme skandierten unter anderem "Feldmann muss weg". Anlass der Demo war ein Panorama-Beitrag der Autor*innen Fabienne Hurst, Robert Bongen und Feldmann über den NS-Kriegsverbrecher Karl M. Nach dem Beitrag hatte es massive Anfeindungen aus der rechten Szene gegeben.

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Carsten D. (rechts), Vorsitzender des NPD-Unterbezirks Braunschweig, zusammen mit Mitangeklagten vor Gericht.
Carsten D. (rechts) zusammen mit den beiden Mitangeklagten vor Gericht.

Nach Überzeugung des Gerichts in Hannover haben sich die drei Männer im Alter zwischen 30 und 55 Jahren mit dem Zeigen eines Plakats strafbar gemacht. Auf dem Banner prangte ein in rot druchgestrichenes Foto von Feldmann. Vor Gericht erklärte Feldmann, zu keinem Zeitpunkt die Zustimmung zu der Veröffentlichung des Bildes gegeben zu haben. Unter den Verurteilten ist auch der mehrfach vorbestrafte Anmelder der NPD-Demo, Carsten D., Vorsitzender des NPD-Unterbezirks Braunschweig, der eine Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro (90 Tagessätze) erhielt. Die beiden Mitangeklagten wurden zu Geldstrafen in Höhe von 600 und 1.600 Euro (je 40 Tagessätze) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Update 14. März 2024:

Das Landgericht Hannover hat das Verfahren gegen die drei NPD-Anhänger gegen Zahlung von Geldauflagen nun eingestellt. Zuvor hatte nach der Verurteilung durch das Amtsgericht Hannover zunächst das Landgericht die drei Angeklagten wegen eines angeblichen "unvermeidbaren Verbotsirrtums" freigesprochen. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision ein. Das Oberlandesgericht Celle hob den Freispruch auf und verwies das Verfahren zurück ans Landgericht. Der Demo-Anmelder Carsten D. muss nun 4.000 Euro zahlen, die beiden Mitangeklagten je 1.500 Euro. Ein weiterer Rechtsextremist, der ebenfalls ein Plakat mit dem Bild des Reporters getragen hatte, ist inzwischen rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

 

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Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 29.11.2018 | 21:45 Uhr

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