Terroristen statt Lausbuben: Hohe Strafen gegen "Gruppe Freital"
Im Verfahren gegen die sogenannte "Gruppe Freital" hat das Oberlandesgericht Dresden hohe Haftstrafen verhängt. Die sieben Männer und eine Frau wurden unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt. Die beiden Rädelsführer der Gruppe, Timo S. und Patrick F. müssen für insgesamt 10 bzw. 9,5 Jahre ins Gefängnis.
Die Angeklagten hatten sich im Sommer 2015 bei Protesten gegen ein Flüchtlingsheim in der sächsischen Stadt Freital kennengelernt. Später griffen sie mit Sprengsätzen Ausländer, Flüchtlingshelfer und einen Politiker der Linken an. Einen Anschlag mit umgebauten "Polenböllern" auf eine Flüchtlingswohnung wertet das Gericht als versuchten Mord. Die angegriffenene Flüchtlinge waren im Prozess als Nebenkläger aufgetreten.
Eine der Vertrerinnen der Nebenklage, Kati Lang, kommentierte das Urteil gegenüber Panorama folgendermaßen: "Das Gericht hat die rassistische Motivation ausdrücklich benannt. Das Urteil hat die notwendige Signalwirkung sowohl an die Gesellschaft als auch an die rechte Szene. Aus Sicht der angegriffenen Flüchtlinge sorgt das Urteil für Gerechtigkeit."
Panorama hatte im Dezember 2017 über den Prozess gegen die Gruppe und die verharmlosende Stimmung im Ort berichtet.