Syrischer Fluchthelfer kämpft gegen Verurteilung als "Schleuser"
Ein Syrer, der Landsleuten gegen Geldzahlung geholfen hatte, vor Krieg und Verfolgung zu Verwandten nach Deutschland zu fliehen, hat gegen seine Verurteilung Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragt. Ende 2013 wurde der 32-jährige Mohammed Darwish vom Landgericht Essen wegen "gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern“ zu drei Jahren Haft verurteilt. Panorama hatte über den "Schleuserprozess“ und das vorangegangene Ermittlungsverfahren der Bundespolizei berichtet. Insgesamt waren sechs Männer, unter ihnen auch ein in Essen lebender Bauingenieur, verurteilt worden.
Sind Fluchthelfer grundsätzlich kriminell?
Darwish war am 29. Januar 2013 in Athen festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Zuvor hatte der Mann deutschen Boden nie betreten. Dass er einem Flüchtling Schaden zugefügt hätte, ist nicht bekannt. Er ist in Essen inhaftiert. Der Fall wirft die Frage auf, wie deutsche Behörden mit Personen umgehen, die Kriegsflüchtlingen ohne gültige Reisedokumente bei der Einreise nach Deutschland geholfen haben. Sind Menschen, die Landsleuten in Not gegen Geldzahlung "Schleuserdienste" anbieten, Straftäter? Der Bundesgerichtshof wird sich nun mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob das Urteil gegen Darwish rechtmäßig war.
Verhaftung in Athen in deutschem Auftrag
Der Syrer hatte seit 2005 in Athen gelebt. Ab 2012 kamen in der griechischen Hauptstadt immer mehr syrische Flüchtlinge an, die sich vor Krieg und Verfolgung in ihrer Heimat in Sicherheit bringen wollten. Einige von ihnen wollten zu Verwandten nach Deutschland. Bundespolizei und Staatsanwaltschaft Essen wiesen Darwish nach, in vier Fällen an der Schleusung von Syrern per Flugzeug von Griechenland nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein.
Unter anderem hatte Darwish den Flüchtlingen in Athen Unterkünfte vermietet und ihnen geholfen, an falsche Papiere und Flugtickets zu kommen. Unter den Flüchtlingen waren auch Minderjährige. Darwish räumte die „Taten“ ein, rechtfertigte sie jedoch damit, dass es sich bei den Flüchtlingen um Landsleute aus seiner Heimatregion in Syrien gehandelt habe, die ihn um Hilfe gebeten hätten und auch bereit gewesen seien, für die Hilfe zu zahlen.
Griechenland gilt nicht mehr als sicherer Drittstaat
Konkret wird der BGH klären müssen, ob die Weiterreise eines Kriegsflüchtlings von Griechenland nach Deutschland überhaupt verboten ist. Nach Ansicht von Professor Tilmann Schott, der an der Fachhochschule des Bundes in Lübeck Bundespolizisten in Ausländerrecht unterweist, ist dies nicht verboten, weil Griechenland nach höchster EU-Rechtsprechung seit 2011 nicht mehr als sicherer Drittstaat gilt. Demnach, so Schott, könne auch die Beihilfe bei der Weiterreise von Griechenland nach Deutschland nichts Strafbares sein. Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision zurückzuweisen.
Ermittlungen mit hohem Aufwand
Bundespolizei und Staatsanwaltschaft Essen hatten das Verfahren mit dem Codenamen "Cash" mit hohem Aufwand geführt. Das ganze Verfahren ist ausführlich in dem Buch "Die Neuen Staatsfeinde“ des Panorama-Autors Stefan Buchen dargestellt.
Die Telefone der Beschuldigten wurden monatelang abgehört. Teilweise wurden sie physisch von den Ermittlern beschattet. Die Strafverfolger warfen den Beschuldigten sogar vor, den Tod von Flüchtlingen verursacht zu haben. Obwohl diese Anschuldigungen sich als haltlos erwiesen, begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Essen sein Urteil gegen Darwish damit, dass er Menschen gefährdet habe.