Ermittlungen wegen CumEx-Files: Angriff auf die Pressefreiheit?
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm. Unter seiner Leitung hatten Panorama und CORRECTIV im Oktober 2018 zusammen mit 17 Medienpartnern Recherchen zu den CumEx-Files veröffentlicht und damit den größten Steuerraubzug Europas aufgedeckt: Zwölf EU-Staaten wurden mit CumEx- und ähnlichen Aktiengeschäften um mindestens 55 Milliarden Euro erleichtert.
Ermittlungen wegen Veröffentlichung CumEx-Files: Angriff auf die Pressefreiheit?
Nun wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Schröms CumEx- Recherchen schon vor Monaten ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleitete und einen mutmaßlichen Informanten vernehmen ließ. Dem voraus ging ein "Strafübernahmeersuchen" der Staatsanwaltschaft Zürich, die Hamburger Staatsanwaltschaft übernahm den Fall von ihren Schweizer Kollegen und ermittelt nun gegen den CORRECTIV-Chefredakteur "wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und unbefugter Verwertung" nach §17 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Die Ermittlungen beziehen sich auf frühere Recherchen Schröms zu CumEx-Geschäften. Er gehörte 2014 zu den ersten Journalisten, die auf Basis interner Unterlagen über die Cum-Ex-Geschäfte unter anderem der Bank Sarasin berichteten. Die Schweizer Privatbank ist tief in den Skandal verstrickt und wurde kürzlich zu einer Rückzahlung von 45 Millionen Euro an den Ulmer Unternehmer Erwin Müller verpflichtet.
Nach der Veröffentlichung von Schröms Recherchen im Frühjahr 2014 ließ die Zürcher Staatsanwaltschaft zwei frühere Mitarbeiter der Bank Sarasin verhaften. Die Bankmitarbeiter wurden verdächtigt, Informanten von Schröm zu sein. Schröm selbst geriet ebenfalls ins Visier der Zürcher Staatsanwaltschaft. Aufgrund einer Anzeige der Bank Sarasin ermittelte die Schweizer Staatsanwaltschaft gegen den Journalisten. Der Vorwurf lautete: “Wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Wirtschaftsspionage) und Verletzung des Geschäftsgeheimnisses”.
"Diese Ermittlung gegen unseren Chefredakteur stellt einen Angriff auf die Pressefreiheit dar”, sagt David Schraven, Publisher von CORRECTIV. "Wir haben mit unseren Recherchen den Steuerzahlern gezeigt, dass sie bestohlen wurden und werden dafür nun vom Staat verfolgt. Das ist absurd."
Neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Schröm droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe. Die Ermittlungen gegen Oliver Schröm werfen auch ein Schlaglicht auf ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren. Im Bundestag wird derzeit ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) beraten (BT-Drucksache 19/4724), die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Entwurf wird am Mittwoch (12.12.2018) um 15 Uhr im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert. Er ist hoch umstritten.