Gefängnisstrafe für Haverbeck: Keine Flucht ins Ausland
Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss nun doch ins Gefängnis: Nach mehreren Verurteilungen ist ein erstes Urteil gegen die Rechtsextremistin rechtskräftig geworden. Gegenüber Panorama sagte sie, sie wisse noch nicht genau, wie es nun weitergehe. Unterstützer hätten ihr eine Flucht ins Ausland nahegelegt. "Fahnenflucht kommt für mich in meinem Alter aber nicht infrage", unterstrich die 89-jährige Frau.
Zwei Jahre Haft stehen der Auschwitz-Leugnerin Haverbeck jetzt bevor, weil sie wiederholt die Nazi-Verbrechen bestritten und damit die Herrschaft der Nationalsozialisten gerechtfertigt hatte. Das Oberlandesgericht Celle hat die Revision gegen ein Urteil vom Landgericht Verden zurückgewiesen, wie eine Sprecherin Panorama bestätigte. Damit ist das Urteil rechtskräftig und Haverbeck muss demnächst ihre Haftstrafe antreten. Über eine mögliche Haftunfähigkeit muss die zuständige Staatsanwaltschaft Verden entscheiden.
"Nicht den Eindruck, dass Sie aufhören"
Das Landgericht Verden hatte Haverbeck im August vergangenen Jahres wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Hintergrund waren Beiträge der Rechtsextremistin im Neonazi-Blatt "Stimme des Reiches". Darin bestritt sie den Holocaust. "Wir haben nicht die Erwartung, dass Sie aufhören", sagte Richter Joachim Lotz bei der Urteilsverkündung zur Angeklagten.
Haverbeck ist mehrfach vorbestraft und macht dennoch weiter. Die notorische Volksverhetzerin tritt nicht nur regelmäßig in rechtsextremen Kreisen als Referentin auf, sondern stellt den Massenmord der Deutschen an den Juden auch in ihren Schriften als "Lüge" dar. Auch in Panorama hatte sie den Holocaust mehrfach geleugnet.
Haftstrafen in Serie
Ihre krude Argumentation, dass Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei, ist freilich widerlegt. Dennoch hat die Auschwitz-Leugnerin ihre Anhänger in weiten Teilen der rechtsextremen Szene. Unterstützer prangern im Rahmen der Prozesse gegen Haverbeck eine vermeintliche "Gesinnungsjustiz" an.
Seit Ende 2015 sammelt Haverbeck Urteile mit Gefängnisstrafen ohne Bewährung. Zuletzt hatte das Berliner Amtsgericht Haverbeck wegen Volksverhetzung verurteilt. Weil die Rechtsextremistin stets durch alle Instanzen geht, ziehen sich die Verfahren. Mit dem Urteil aus Verden, das jetzt rechtskräftig ist, muss Haverbeck nun erstmals ins Gefängnis.