Stand: 14.06.2017 11:00 Uhr

Ermittlungen gegen Bauernfunktionär eingestellt

von Oda Lambrecht & Christian Baars

Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Zentralverbands der Deutschen Schweineproduktion (ZDS), Paul Hegemann, eingestellt. Es ging um mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in seinem Schweinemastbetrieb in Saerbeck, Nordrhein-Westfalen - im Bild dokumentierte schwere Verletzungen bei Hegemanns Schweinen.

Panorama hatte im vergangenen Herbst über Tierschutzprobleme in Ställen mehrerer Bauernfunktionäre berichtet. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Hegemann aufgenommen.

"Größere und behandlungswürdige Verletzungsspuren" keine Straftat

In ihrer Pressemitteilung schreibt die Staatsanwaltschaft Münster, soweit in dem Fernsehbericht "größere und behandlungswürdige Verletzungsspuren bei einzelnen Tieren" zu sehen seien, die auf "Missstände" hindeuten könnten, begründeten diese keinen Straftatverdacht.

Zum einen lasse sich der genaue Zeitpunkt nicht feststellen, wann die Tiere an den Verletzungen gelitten hätten, zudem lasse sich "nach der Vernehmung des zuständigen Tierarztes" nicht nachweisen, dass der verantwortliche Betreiber um diese Verletzungen gewusst, diese gebilligt und bewusst nicht versorgt habe.

Staatsanwaltschaft: Beschuldigter äußerte sich nicht

Ein derartiger Nachweis sei aber "notwendige Voraussetzung für die Begründung eines strafbaren Handelns, so die Staatsanwaltschaft. Weiter heißt es, der Verantwortliche habe sich nach Angaben des Tierarztes um Abhilfe bemüht. Der Beschuldigte selbst habe sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Die Aufnahmen aus dem Stall von Paul Hegemann hatten Aktivisten der Organisation "Animal Rights Watch" (ARIWA) erstellt, NDR und Süddeutsche Zeitung hatten sie überprüft und darüber berichtet. Die Bilder zeigen schwer verletzte Schweine mit riesigen klaffenden Wunden am After, blutige abgebissene Schwänze, hustende Tiere, Schweine mit geröteten und vereiterten Augen.

VIDEO: Massive Tierschutz-Probleme bei Bauern-Chefs (9 Min)

Veterinärin: "Tierschutzwidrige Haltung"

Der Veterinär- und Agrarwissenschaftler Prof. Matthias Gauly von der Universität Bozen hatte die Zustände gegenüber Panorama 2016 "schockierend" genannt. Die Tierärztin Diana Plange, Sachverständige für Tierschutzfragen, heute Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin, sprach im Interview von einer im hohen Maße "tierschutzwidrigen Haltung", aus "rechtlichen und ethischen Gründen absolut unvertretbar".

Ein Interview hatte Paul Hegemann damals abgelehnt. Sein Verband ZDS schrieb, grundsätzlich bedaure man das Entstehen solcher Bilder, die es in einer tierwohlgerechten Schweinehaltung zu vermeiden gelte, die Schweine seien jedoch tierärztlich behandelt worden.

Foodwatch-Veterinär fordert, Tiergesundheit zu dokumentieren

Der Veterinär der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, Matthias Wolfschmidt, erklärte nun gegenüber Panorama, die aktuelle Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster mache deutlich, wie überfällig es sei, die Erfassung des Gesundheitszustandes in jedem Betrieb endlich gesetzlich vorzuschreiben.

Bislang seien die Veterinärämter nicht verpflichtet, die Zustände in den Ställen und die Befunde an den Schlachthöfen systematisch auszuwerten, so Wolfschmidt. Nur so könnten Betriebe vernünftig verglichen und Problemställe identifiziert werden.

"Wir schulden alle Nutztieren zu ihrem Schutz präzise formulierte Gesetze, konsequente amtliche Kontrollen und Sanktionen, die sicherstellen, dass die Tiere nicht länger vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Qualen ausgesetzt werden", sagt der Foodwatch-Veterinär.

Außerdem erklärte Wolfschmidt, benötigt würden auch Staatsanwaltschaften, die über entsprechendes Fachwissen verfügten und auf wissenschaftliche Expertise zurückgreifen könnten.

Das Thünen-Institut in Braunschweig, eine Bundesforschungseinrichtung für Agrarfragen, hatte 2016 eine Untersuchung zur Verfolgung von Tierschutz-Verstößen veröffentlicht. Darin beklagten Amtstierärzte, dass eindeutige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz von den Justizbehörden nicht als solche gesehen würden.

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Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Panorama | 22.09.2016 | 21:45 Uhr

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