Kommentar: Schweres Tierleid - keine Konsequenzen?
Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Tierschutzverstöße gegen Paul Hegemann, Chef des Zentralverbandes der Deutschen Schweinproduktion (ZDS), eingestellt. Die Entscheidung der Justiz gilt es zu akzeptieren. Doch nachvollziehen kann ich sie nicht.
Ich erinnere mich noch genau an den Moment, als ich die Bilder aus dem Stall - zugespielt von der Tierschutzorganisation "Animal Rights Watch" (ARIWA) - zum ersten Mal gesehen habe: Mir hat sich quasi der Magen umgedreht.
Klaffende Wunden, abgebissene Schwänze
Schweine mit klaffenden Wunden am After, blutige abgebissene Schwänze, hustende Tiere, Schweine mit geröteten und vereiterten Augen. Vor allem die Aufnahme eines Schweines werde ich nie vergessen: Das ganze Hinterteil bestand aus einer riesigen offenen Wunde, das Schwein konnte sich kaum noch bewegen. Zusammengefasst: unerträglich!
Und auch wenn das keine Rolle spielt, erwähne ich das hier einmal wegen der ständigen Nachfragen: Nein, ich komme ursprünglich nicht aus der Großstadt, ich bin in einem Dorf zwischen Höfen aufgewachsen. Nein, ich bin weder Veganerin, noch Vegetarierin, auch wenn ich davor Respekt habe. Und nein, ich arbeite nicht nur vom Büro aus, ich bin auch in Ställen unterwegs und weiß, dass Schweine normalerweise nicht so aussehen.
"Schockierend", "tierschutzwidrig"
Die Staatsanwaltschaft spricht von "größeren und behandlungswürdigen Verletzungsspuren". Immerhin: größer und behandlungswürdig, aber Spuren? Es handelt sich hier doch wohl eindeutig um schwerste Verletzungen. Ich hatte die Aufnahmen damals mehreren renommierten Veterinären gezeigt. Sie waren ähnlich entsetzt wie ich. Ihre Reaktionen: "schockierend", "tierschutzwidrig".
Nach unserem Bericht rief mich damals ein Landwirt an. Er bedankte sich und erklärte, dass er überhaupt nicht nachvollziehen könne, wie man so mit Tieren umgehen könne. Ich schreibe das auch, um klar zu machen, dass Bauern sich in der Regel um das Wohl ihrer Tiere sorgen. Doch wenn Tiere im Gegensatz dazu leiden, sollte das nicht auch im Sinne aller anderen Landwirte Konsequenzen haben?
Ältere Wunden
Im Tierschutzgesetz heißt es, niemand dürfe einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Und weiter: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe werde bestraft, wer einem Wirbeltier "länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden" zufüge.
Nach Ansicht einer erfahrenen Tierärztin waren die Wunden in diesem Fall eindeutig älter. Und auch daran, dass die Tiere hier Schmerzen gehabt und massiv gelitten hatten, gab es unter den befragten Experten keine Zweifel.
Die Staatsanwaltschaft schreibt, für die "Begründung eines strafbaren Handelns" müsse nachgewiesen werden, dass der verantwortliche Betreiber um diese Verletzungen gewusst, diese gebilligt und bewusst nicht versorgt habe. Das sei in diesem Fall nach Vernehmung des zuständigen Tierarztes jedoch nicht möglich gewesen. Der Beschuldigte selbst hatte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht geäußert.
Schweres Tierleid ohne strafrechtliche Konsequenzen?
Der Fall zeigt erneut, dass schweres Tierleid in Ställen nicht immer strafrechtliche Konsequenzen hat. Grundsätzlich beklagen Amtstierärzte immer wieder, dass auch offensichtliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz von den Justizbehörden nicht als solche gesehen und strafrechtliche Verfolgung ausbleiben würden.
Solange es solche Kritik von fachkundigen Experten gibt, scheint mir zumindest fraglich, wie das Vertrauen in staatliche Kontrollen von Tierställen und damit in die Landwirtschaft wieder wachsen kann.