Der Schriftzug CUMEX ist zu sehen, im Hintergrund fallen Geldscheine zu Boden. © NDR

Triumph der Justiz

Stand: 19.03.2020 09:56 Uhr

Cum-Ex ist illegal - das Urteil im Bonner Cum-Ex-Prozess setzt Maßstäbe. Und zeigt, wie die Justiz sogar in Corona-Zeiten komplexe Wirtschaftsstrafsachen bewältigen kann.

von Manuel Daubenberger, Felix Rohrbeck

Als er sein Urteil begründet, holt Richter Roland Zickler zu einem Rundumschlag aus. "Wir haben hier Sachen gehört, die sind eigentlich nicht zu fassen", sagt er. Zickler meint die Dreistigkeit, mit der Händler, Banken und Anwälte über Jahre den Staat mit Steuerdeals ausgeraubt haben - und die Dreistigkeit, mit der viele von ihnen versucht haben, sich hinterher herauszureden. "Wenn sie sich in einen Kreis von Ganoven begeben, können Sie doch nicht sagen, um mich herum waren auch nur Ganoven, die haben das alle gemacht", entfährt es Zickler. Schließlich fragt er in Richtung der Angeklagten: "Wollen wir in einer Welt leben, in der jeder jeden bescheißt?"

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Der Prozess im holzvertäfelten Sitzungssaal S.011 des Bonner Landgerichts war ein historisches Ereignis. Zum ersten Mal standen zwei der an den Cum-Ex-Geschäften beteiligten Aktienhändler vor Gericht. Und sie wurden verurteilt: wegen schwerer Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu. Zwar kommen sie mit milden Bewährungsstrafen davon, weil sie eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert haben. Wichtiger aber ist die grundsätzliche Bedeutung des Urteils - und seine Begründung. Der Richter hat klar gemacht, das Cum-Ex illegal war. Auch wenn die Politik die Geschäfte zu Lasten des Staates lange Zeit nicht unterbunden habe. "Das ändert nichts daran, dass man Sachen, die man nicht machen darf, nicht macht", sagte Zickler.

Damit ist ein jahrelanger Grundsatzstreit um die Frage entschieden, ob Cum-Ex nicht nur aus moralischer, sondern auch aus juristischer Sicht zu verurteilen ist. Bei den komplizierten Aktiengeschäften entstand dem Staat ein Schaden von mehreren Milliarden Euro. Die Steuerräuber und ihre Anwälte aber vertraten die Auffassung, die Beteiligten seien bloß durch eine Gesetzeslücke geschlüpft, die der Staat zu schließen über Jahre versäumt hatte. Klar, das sei schon ausgebufft gewesen - und doof für die Allgemeinheit. Aber durch eine Gesetzeslücke zu schlüpfen, sei eben keine Straftat. Und in einem Rechtsstaat könne man ja nicht im Nachhinein kriminalisieren, was zum Zeitpunkt der Tat noch erlaubt gewesen sei.

Es gab keine Gesetzeslücke

Seit heute steht fest: Diese Sicht lässt sich nicht halten. "Allen Akteuren war bekannt, was die Intention des Gesetzgebers war", sagte Zickler. "Es gab keine Gesetzeslücke." Wer an Cum-Ex-geschäften maßgeblich mitgewirkt hat, gehört vor Gericht - vielleicht sogar hinter Gitter. Zwar ist eine Revision zum Bundesgerichtshof noch möglich. Dass dieser grundsätzlich anders entscheidet, gilt aber als unwahrscheinlich. Insofern ist die Tragweite des Bonner Urteils kaum zu überschätzen. Aktuell laufen in Deutschland Ermittlungsverfahren gegen mehr als 500 Aktienhändler, Manager, Investoren, Berater und Anwälte. 130 Banken stehen im Verdacht, an den Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Nun sind zum ersten Mal zwei der Beteiligten verurteilt. Das hat Signalwirkung. Der Bonner Prozess gilt als Nukleus, an dem sich weitere, bald beginnende Prozesse orientieren werden.

Schon jetzt ist das Urteil ein Triumph der Justiz. Sie hat vor der ungeheuren Komplexität von Cum-Ex nicht kapituliert, sondern sie in nüchterner Sachlichkeit erfasst, verarbeitet und in für sie beherrschbare Brocken zerlegt. Für Beobachter des Prozesses war das mitunter quälend zäh. Schachtelsatz reihte sich an Schachtelsatz, ausufernde Erklärungen wurden stundenlang verlesen. Dann musste auch noch jedes Wort übersetzt werden, weil die beiden Angeklagten, zwei ehemalige Aktienhändler der HypoVereinsbank, nur Englisch sprechen und verstehen. Am Ende aber hat sich die Justiz nicht im Klein-Klein verheddert, sondern die Komplexität reduziert und auf ihren Kern gebracht: Wenn man eine Steuer nur einmal bezahlt, aber mehrfach zurückfordert, war das schon immer verboten und ist deshalb strafbar.

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Im Corona-Stress

Von Titeln und sozialem Prestige hat Richter Zickler sich während der 44 Prozesstage nie beeindrucken lassen. Das wurde schon bald nach Prozessbeginn im September 2019 deutlich. "Je länger ich Ihnen zuhöre", unterbrach er einen als Zeugen geladenen Anwalt, "umso größere Probleme habe ich mit dem Adjektiv ‚renommiert‘. Bitte verwenden Sie den Begriff sparsamer." Die anwesenden Vertreter der Banken, die mit dem Wort "renommiert" gemeint waren, schwiegen.

Am Ende kämpfte das Gericht auch noch gegen das Corona-Virus. Eine ältere Schöffin saß abseits und zwischenzeitlich auch mit Mundschutz im Verhandlungssaal. Eine Verteidigerin wies darauf hin, dass ihr Schnupfen der Haselblüte geschuldet sei und kein Grund zur Sorge bestehe. Vor allem aber wurde zum Problem, dass die Angeklagten für jede Prozesswoche extra aus Großbritannien und Irland einflogen, Flüge aber bald komplett gestrichen werden könnten. Das Verfahren drohte deshalb ausgesetzt zu werden. Im schlimmsten Fall hätte die Beweisaufnahme nach längerer Pause von vorne beginnen müssen. Um das zu verhindern, zog Zickler das Tempo an und das Verfahren trotz Corona durch. Bestimmt, konzentriert und ohne Hast. Der Gerichtssaal konnte einem vorkommen wie eine letzte Insel der Normalität.

Nun kann man einwenden, dass mit Martin S. und Nicholas D. nur zwei Rädchen in einer industriell organisierten Cum-Ex-Maschinerie verurteilt wurden. Das stimmt. Vor allem Nicholas D., 39, wirkte vor Gericht manchmal wie ein großer Junge, der zunächst von einer Fußballerkarriere bei Westham United geträumt hatte und dann über Umwege in den Sog der Investmentwelt geraten war. Die Cum-Ex-Geschäfte, so erklärte er es, habe er nie wirklich hinterfragt, weil alle anderen es ja auch machten. Der ebenfalls Angeklagten Martin S., ein in Oxford ausgebildeter Mathematiker, war wesentlich tiefer involviert. Er konstruierte die komplizierten Kaskaden aus Leerverkäufen und Absicherungsgeschäften und verdiente daran fürstlich, weshalb er nun auch insgesamt 14 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen muss.

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Beide Angeklagten hätten an der Verursachung immenser Schäden mitgewirkt, sagte Richter Zickler in seiner Urteilsbegründung. "Sie waren aber nicht die Taktgeber." Trotzdem ist es kein Zufall, dass Martin S. und Nicholas D. als erstes angeklagt wurden. Es gehörte zur Strategie von Anne Brorhilker, der extrem hartnäckigen Kölner Staatsanwältin, die seit zehn Jahren auf diesen Prozess hingearbeitet hat. Sie war vor allem auf ein Urteil aus, das Cum-Ex für illegal erklärt. Für ihre Verhältnisse wirkte Brorhilker am Mittwoch vor Gericht fast schon gelöst. Ihre Strategie - so viel lässt sich nach dem Prozess sagen - ist erst einmal aufgegangen.

Es ging ums System

Puzzleteil für Puzzleteil hat Brorhilker zusammengetragen, auf der ganzen Welt Büros und Wohnungen durchsuchen lassen. Am Anfang war sie allein. Erst später erkannte man die Dimension von Cum-Ex und bewilligte ihr weitere Stellen. Brorhilker brachte viele der Steuerräuber mit einer Mischung aus Druck, Sachkenntnis und Empathie zum reden. So auch Martin S. und Nicholas D.. Beide sind geständig und haben umfangreich ausgesagt. Zwar kommen sie nun mit milden Strafen davon. Martin S. mit einem Jahr und 10 Monaten, außerdem Nicholas D. mit einem Jahr, beide auf Bewährung. Aber die Basis für weitere, härtere Urteile ist gelegt. "Anklagen und Urteil sind nicht Abschluss, sondern Anfang und Auftakt der Aufklärung eines großen Problems", sagte Brorhilker am Mittwoch in ihrem Plädoyer.

Für die Oberstaatsanwältin geht es um das Gesamtsystem. Zu ihm gehören auch die Banken. Über einen Kniff ist es der Justiz gelungen, deren Rolle gleich im ersten Verfahren mit zu verhandeln. Möglich macht das der vor zwei Jahren neu formulierte Paragraf 73 des Strafgesetzbuches. Er regelt die "Einziehung" von Vermögen als Ausgleich für den angerichteten Schaden. Um mehr als 400 Millionen Euro haben die Geschäfte von Martin S. und Nicholas D. den deutschen Staat erleichtert. Nun, so die Idee, könne dieser sich über den Paragraph 73 Geld von den beteiligten Banken zurückholen. Fünf Finanzinstitute standen als Nebenbeteiligte mit vor Gericht: die Hamburger Warburg Bank, deren Tochter Warburg Invest, eine Fondsgesellschaft der französische Großbank Société Générale, das US-Institut BNY Mellon und Hansainvest, ein Tochterunternehmen der Versicherungsgruppe Signal Iduna.

Die Bank muss zahlen

Am Ende konzentrierte sich das Gericht - auch aus Zeitgründen - allein auf die Hamburger Warburg-Bank, weil die Beweisführung hier am weitesten fortgeschritten war. Der Vertreter der Bank wehrte sich in einem fast zweistündigen Plädoyer heftig gegen die drohende Einziehung. Ein Argument: Die beiden Angeklagten hätten zwar mit der Warburg-Bank Geschäfte gemacht, seien aber nicht für das Geldhaus tätig gewesen. Zudem seien Rückforderungsansprüche für die Jahre 2007 bis 2009 bereits verjährt. Für 2010 und 2011 habe man außerdem schon 55 Millionen Euro zurückgezahlt.

Während dieser Ausführungen konnte man Brorhilker dabei beobachten, wie sie immer wieder den Kopf schüttelte. Und nachdem die beiden Angeklagten in ihren Schlussworten noch betont hatten, wie sehr sie ihr Verhalten heute bereuten, klangen die Ausführungen des Warburg-Vertreters eher nach einer steuerrechtlichen Belehrung der Anwesenden.

Richter Zickler haben sie nicht überzeugt. Warburg habe die Geschäfte wissentlich und willentlich gefördert. Die Bank muss nun knapp 177 Millionen Euro zurückzahlen.

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