Stand: 29.10.2019 07:00 Uhr

Cum-Ex-Kronzeuge vor Gericht

von Christian Salewski, Oliver Schröm, Karsten Polke-Majewski

Am 29.10. sagte der wichtigste Kronzeuge im Cum-Ex-Verfahren aus. Vor einem Jahr hatte der Zeuge seine Rolle im Cum-Ex-Skandal in einem Gespräch mit Panorama ausführlich beschrieben. Welche Personen und Banken belastet er? Seine Aussagen sind für den Musterprozess von zentraler Bedeutung.

Im Frühjahr 2016 kommt es in einem Besprechungsraum des Flughafen Zürich zu einer Begegnung, die für die strafrechtliche Aufarbeitung des größten Steuerraubs in der deutschen Geschichte wegweisend ist. Dort treffen sich Männer, die die Geschäfte zu Lasten der deutschen Staatskasse perfektioniert haben. Gemeinsam haben sie über Jahre hinweg Cum-Ex-Deals eingefädelt. Doch jetzt will einer von ihnen auspacken. Er will zum Kronzeugen der Staatsanwaltschaft werden und alles über die unlauteren Geschäfte erzählen, die sie gemacht haben.

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"Das ist organisierte Kriminalität in Nadelstreifen"

Aufgebracht reden die anderen Männer auf ihn ein. Für sie ist die Staatsanwaltschaft der Feind. Es sei verrückt, mit ihr zu kooperieren. Die Phalanx müsse stehen. Rund anderthalb Stunden geht das so. Dann unterbricht der Anwalt des Aussteigers die aufgeregte Debatte: "Wissen Sie, wir haben das alles gehört. Aber wir machen alles genau anders." Der Bruch ist vollzogen. Bald darauf empfängt die Oberstaatsanwältin und Cum-Ex-Anklägerin Anne Brorhilker ihren wichtigsten Belastungszeugen zum ersten Mal in einem unscheinbaren Vernehmungsraum im Landeskriminalamt Düsseldorf.

Der Mann, der von dieser Szene berichtet, soll an diesem Dienstag im ersten Cum-Ex-Strafprozess vor dem Landgericht Bonn als Zeuge aussagen. Dreieinhalb Jahre nach dem Treffen in Zürich dürfte er dutzende Personen und Banken schwer belasten, sofern er seine Aussagen vor der Staatsanwaltschaft im Gericht wiederholt.

Vor einem Jahr hatte der Zeuge seine Rolle im Cum-Ex-Skandal in einem Gespräch ausführlich beschrieben, das er mit einem Reporterteam von Panorama, der ZEIT, ZEIT ONLINE und Correctiv unter dem Namen Benjamin Frey geführt hatte. Er sagte damals: "Das ist organisierte Kriminalität in Nadelstreifen." Seine Geschäftspartner und er hätten sich gefühlt, als hätten sie Fort Knox geknackt. "Warum? Weil der Staat die Quelle des Geldes war und diese Quelle, die konnte nicht versiegen."

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Musterprozess, der weitere Personen vor Gericht bringen kann

Von den Männern, die bei jenem denkwürdigen Treffen in Zürich dabei waren, muss sich im Bonner Prozess allerdings keiner verantworten. Angeklagt sind dort zwei britische Aktienhändler. Sie sollen zwischen 2006 und 2011 insgesamt 447,5 Millionen Euro aus der deutschen Steuerkasse geraubt haben. Aber sie haben, so sagt es der Zeuge, eng mit seinen Geschäftspartnern zusammengearbeitet, unter anderem über ihre Firma Ballance.

Außerdem hat das Landgericht fünf Banken an dem Prozess beteiligt, darunter die Hamburger Warburg-Gruppe, die der Zeuge vor der Staatsanwaltschaft belastet hat. Das Gericht nutzt damit den neu gefassten Paragraf 73 des Strafgesetzbuchs. Wenn Finanzinstitute eine Tat nicht unmittelbar begangen, sich aber mutmaßlich daran beteiligt und daraus Profite erzielt haben, könnte demnach nach einer Verurteilung der Täter Vermögen der Institute eingezogen werden, um den angerichteten Schaden auszugleichen.

Das Bonner Verfahren ist ein Musterprozess. Noch nie ist jemand strafrechtlich dafür belangt worden, dass er sich an Cum-Ex-Deals beteiligt hat. Sollten die beiden Aktienhändler verurteilt werden, wäre eine Grundlage dafür geschaffen, viele weitere Beschuldigte vor Gericht zu bringen. Staatsanwaltschaften in Frankfurt und München ermitteln ebenso wie die Staatsanwaltschaft Köln, die die beiden Aktienhändler vor Gericht gebracht hat.

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Erhebliches Risiko - auch für den Zeugen

Die Aussage des Zeugen dürfte von zentraler Bedeutung für das Verfahren sein. Rund 14 Monate lang hat er der Staatsanwältin Brorhilker Rede und Antwort gestanden, hat Details aus dem innersten Zirkel der Steuerräuber berichtet. Und er ist bislang der einzige aus diesem Kreis, der ausgesagt hat, dass die Beteiligten stets ein "Störgefühl" gehabt hätten, weil von vornherein klar gewesen sei, dass sie ins "Steuersäckl" griffen. Das ist deshalb wichtig, weil sich bislang alle mutmaßlichen Täter darauf zurückgezogen haben, sie hätten nicht gewusst, dass es falsch sei, was sie taten. Im Gespräch mit ZEIT ONLINE hatte der Zeuge jedoch schon einmal gesagt, allen sei bewusst gewesen, "dass der Staat für die Performance, für die Rendite steht und dass das auch dazu führen kann, dass mehr Steuern erstattet werden, als jemals eingezahlt wurden." Diese Grundprinzipien hätten alle Beteiligten verstanden.

Der Zeuge geht mit seinem geplanten Auftritt vor Gericht ein erhebliches Risiko ein. Denn auch er ist Beschuldigter und könnte sich mit seinen Aussagen selbst massiv belasten. Er selbst sagte in jenem Gespräch, er habe mit Cum-Ex ungefähr 50 Millionen Euro verdient. Sollte ein Gericht in einem späteren Prozess gegen ihn feststellen, dass dieses Geld aus Steuerhinterziehungen stammt, müsste er wohl ins Gefängnis, auch wenn er das Geld zurückzahlt. Es sei denn, er käme in den Genuss einer Kronzeugen-Regelung.

Greift die Kronzeugen-Regelung?

Eine für alle Strafverfahren geltende Kronzeugen-Regel gibt es in Deutschland seit rund zehn Jahren. Sie besagt: Wenn sich jemand an Straftaten beteiligt hat, sich dann jedoch den Strafverfolgungsbehörden offenbart und ihm Informationen über andere Beteiligte liefert, kann er im Gegenzug straffrei ausgehen oder seine Strafe kann ganz erheblich gemindert werden. Allerdings wird die Regel recht selten angewandt.

"Das Bonner Verfahren zeigt allerdings, dass es sehr schwer ist, derart komplizierte Wirtschaftsstrafsachen aufzuklären, wenn man keinen Kronzeugen hat", sagt Matthias Jahn. Er lehrt Wirtschaftsstrafrecht an der Universität in Frankfurt am Main. Die Cum-Ex-Deals mit ihren unzähligen Verästelungen, bei denen eine große Zahl an Personen auf undurchschaubare Weise beteiligt sind, seien ein sinnvoller Anwendungsfall für die Kronzeugen-Regel. "Statt die Justiz diese Dinge mühevoll und fehleranfällig jahrelang aufklären zu lassen, sollte man das vorhandene Wissen von Insidern nutzen."

Der Zeuge im Bonner Prozess kann sich jedoch nicht sicher sein, dass er straffrei ausgeht, denn die Staatsanwaltschaft hat ihm keinen bestimmten Verfahrensausgang zugesichert. Außerdem darf das Gericht nur von einer Strafe absehen, wenn er in seinem eigenen Verfahren zu weniger als drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird. "Liegt der Strafrahmen über dieser Grenze, kann die Strafe nur gemildert werden", sagt Jahn.

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Der Schriftzug CUMEX ist zu sehen, im Hintergrund fallen Geldscheine zu Boden. © NDR

Im Irrgarten des Geldes

Die ersten Angeklagten im Cum-Ex-Skandal stehen vor Gericht. Im Prozess geht es nicht nur um die Aufklärung des größten Steuerraubs aller Zeiten. Es geht auch um die Frage, ob der Rechtsstaat der Komplexität von Finanzmärkten gewachsen ist. extern

"...dann muss man sich an diesem Wort festhalten: rückhaltlos."

Zudem hat der Bundesgerichtshof vorgegeben, dass bei Steuerstraftaten, bei denen der Schaden über einer Million Euro liegt, grundsätzlich keine Bewährungsstrafen gefällt werden dürfen. Täter müssen also, wenn keine gravierenden Milderungsgründe vorliegen, für mindestens zwei Jahre ins Gefängnis. Und im Fall des Zeugen geht es um wesentlich mehr Geld. Er muss also darauf hoffen, dass ein mögliches Urteil zwar vielleicht über zwei, aber unter drei Jahren liegt. "Offenbar hofft er, dass seine Informationen so wertvoll sind und seine eigene Schuld doch nicht so groß, dass die Staatsanwaltschaft am Ende einen entsprechenden Antrag stellt", sagt Jahn.

Dass das durchaus im Bereich des Möglichen liegt, zeigt ein Vermerk, den Staatsanwältin Brorhilker nach Ende der Vernehmungen im März 2018 schrieb und der ZEIT ONLINE und Panorama vorliegt. Darin hält sie fest, der Zeuge sei nicht nur der erste gewesen, der sich persönlichen Vernehmungen gestellt habe, sondern er habe auch auf andere Beschuldigte eingewirkt, es ihm gleichzutun. Seine Aussage könne als "umfassendes Geständnis" gewertet werden, das die Ermittlungen beschleunigt habe. Er habe somit Aufklärung im Sinne des Kronzeugenparagraphen geleistet.

Die Protokolle der 14-monatigen Vernehmungen zeigen aber auch: Der potentielle Kronzeuge brauchte seine Zeit, bis er wirklich alles auf den Tisch legte. Erst im letzten Drittel offenbarte er sich umfassend und "ohne Beschönigungstendenz", wie es im Vermerk heißt. Im Gespräch mit Panorama sagte er dazu: "Wenn man da ist und wenn man rückhaltlos aufklären will, dann muss man sich irgendwann an diesem Wort festhalten: rückhaltlos."

Rückhaltlos muss er jetzt auch vor Gericht liefern: Namen, Daten, Zusammenhänge. Daran wird er später gemessen werden. Drei Tage hat das Bonner Gericht bisher für seine Aussage angesetzt.

 

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Dieses Thema im Programm:

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