Der NWDR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt 1948-1955
Bewährungsproben
Mit seiner Gründung am 1. Januar 1948 brachen für den Nordwestdeutschen Rundfunk aufregende Zeiten an. Der NWDR wurde in eine "Anstalt des öffentlichen Rechts" für die Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein umgewandelt. Hinzu kam ein eigenes Studio im britischen Sektor von Berlin.
Neben der komplexen administrativen Neuorganisation entwickelte der NWDR die Ultrakurzwellentechnik bis zur Marktreife und ebnete so den Weg für die Einführung regionaler Programmangebote im Hörfunk. Ab 1950 kam ein regelmäßiges Fernseh-Versuchsprogramm hinzu, das an drei Tagen in der Woche ausgestrahlt wurde. Am 25. Dezember 1952 fiel dann der Startschuss für den regulären Fernsehprogrammbetrieb. Mehr zu Konflikte, Kämpfe, Kontroversen