Hamburg will Lachgas-Verkauf an Minderjährige verbieten
Lachgas als Partydroge wird bei Jugendlichen immer beliebter. Um sie zu schützen, plant Hamburg nun ein Verkaufsverbot an Minderjährige. Der Senat will am kommenden Dienstag eine Verordnung beschließen, die ab Januar in Kraft tritt.
Bisher konnte Lachgas unabhängig vom Alter legal an Kiosken oder Automaten erworben werden. Das soll sich nun ändern. "Der missbräuchliche Konsum von Lachgas birgt erhebliche gesundheitliche Risiken", betonte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). Vor allem in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen ist Lachgas gefährlich und kann neurologische Schäden, Lähmungen oder sogar eine psychische Abhängigkeit auslösen.
Bei Verstößen drohen Bußgelder
Künftig drohen dem Handel Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, wenn er Lachgas an Minderjährige verkauft. Die Verordnung soll zunächst auf zwei Jahre befristet sein. Während die Bundesregierung ebenfalls plant, gegen die Partydroge vorzugehen, setzt Hamburg mit der neuen Regelung auf schnelles Handeln.
Lachgas bereitet auch Hamburger Stadtreinigung Probleme
Die Zahl der leeren oder noch halbvollen Lachgas-Kartuschen, die im Hausmüll oder in öffentlichen Papierkörben landen, wächst. "Diese unsachgemäße Entsorgung hat fatale Folgen", sagte ein Sprecher der Stadtreinigung. Denn in den Müllverbrennungsanlagen komme es durch die Lachgas-Dosen zu gefährlichen Explosionen. Die Folge: Schäden an den Verbrennungsöfen oder gleich ein Ausfall ganzer Anlagen mit Kosten im sechsstelligen Bereich.
Die Stadtreinigung weist daraufhin, dass Lachgas-Kartuschen im Idealfall beim Händler wieder abgegeben werden können. Aber auch jeder der zwölf Hamburger Recyclinghöfe nimmt die Flaschen zur fachgerechten Entsorgung entgegen.