Strafbefehl gegen Tennis-Profi Alexander Zverev beantragt
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Tennis-Profi Alexander Zverev den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft dem NDR. Der Vorwurf: häusliche Gewalt.
Der Antrag sei am 7. Juli 2023 beim Amtsgericht Tiergarten ergangen. Dem Olympiasieger aus Hamburg wird Körperverletzung zur Last gelegt. Das Gericht muss nun darüber entscheiden, ob es den Tatverdacht und die Einschätzung der Staatsanwaltschaft zur Strafhöhe teilt - es handelt sich also nicht um ein Urteil, sondern um einen Entscheidungsvorschlag der Staatsanwaltschaft, der Zverev eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen kann.
Wird Strafbefehl erlassen, kann Zverev innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Tut er das, käme es zur Hauptverhandlung. Andernfalls würde der Strafbefehl rechtskräftig. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Vorwurf der häuslichen Gewalt
Bei der angeblich geschädigten Person handelt es sich um Zverevs Ex-Partnerin Brenda Patea. Das bestätigte das Management der Berlinerin. "Des Weiteren möchten wir klarstellen, dass Frau Patea keinerlei finanzielle Forderungen gegen Herrn Zverev gestellt hat", hieß es in einer Stellungnahme.
Gegen Zverev hatte es schon einmal Gewalt-Vorwürfe seitens Olga Scharipowa gegeben, einer weiteren Ex-Freundin. Der Olympiasieger hatte im Sommer 2021 per Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt, dass die Russin derartige Behauptungen nicht mehr aufstellen darf. Die Spielerorganisation ATP sprach Zverev nach einer unabhängigen Untersuchung frei.
Zverev will sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Der Weltranglisten-19. spielt aktuell beim ATP-Turnier in Bastad/Schweden und schlägt in der kommenden Woche beim traditionsreichen Turnier am Hamburger Rothenbaum auf.