Machtkampf bei Hannover 96: Auch Oberlandesgericht entscheidet pro Kind
Geschäftsführer Martin Kind vom Fußball-Zweitligisten Hannover 96 hat im Rechtsstreit mit dem Mutterverein einen weiteren Punktsieg eingefahren.
Auch das Oberlandesgericht Celle hat im Machtstreit zwischen dem Hannover 96 e.V. und dem Mehrheitsgesellschafter der Profiabteilung zugunsten des 78-Jährigen entschieden. Der 9. Zivilsenat hat "dem Geschäftsführer recht gegeben und damit eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hannover bestätigt", teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Stammverein hatte gegen die erste Entscheidung des Landgerichts Berufung eingelegt.
Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aus
Die Kammer bezog sich in ihrem Urteil auf diesen ersten Beschluss des Gerichts, das in einem sogenannten Eilrechtsverfahren Mitte August die Abberufung Kinds als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein als nichtig angesehen hat.
Der Stammverein sieht sein Weisungsrecht eingeschränkt. Kind verweist darauf, dass ihn laut Satzung nur der Aufsichtsrat der Management GmbH, der mit je zwei Vertretern der Kapital- und Vereinsseite besetzt ist, abberufen dürfe.
Das OLG teilte mit, dass eine abschließende Entscheidung zum Hauptsacheverfahren - also der mündlichen Verhandlung - noch ausstehe. Diese wurde im Oktober am Landgericht verhandelt und darin wurde der Beschluss des ersten Verfahrens bestätigt.