Investoren-Deal: Kind verweigert Hannover 96 weiter konkrete Auskunft
Profi-Geschäftsführer Martin Kind hat sich in der Debatte um sein Abstimmungsverhalten beim Investoren-Deal des deutschen Fußballs gegenüber dem Mutterverein Hannover 96 erklärt - aber nicht wirklich für Klarheit gesorgt.
Wie ein Vorstandsmitglied der Niedersachsen am Donnerstag bestätigte, habe sich Kind wie gefordert beim Club gemeldet, sei dabei aber nicht konkret auf die Fragen der Führung des e.V. eingegangen.
"Die Frage war ja konkret, wie er abgestimmt hat und ob er sich an die Weisung gehalten hat", sagte das Vorstandsmitglied. Kind aber habe, wie schon zuvor, lediglich darauf verwiesen, dass es sich um eine geheime Abstimmung gehandelt habe.
Präsidium: Kind "nicht tragbar" für Hannover96
Die Clubführung des Muttervereins hatte Kind angewiesen, den DFL-Deal abzulehnen. Der 79-Jährige allerdings gilt als Befürworter. Da der Einstieg eines Investors bei einer weiteren Nein-Stimme oder Enthaltung geplatzt wäre, liegt der Fokus auf Kind.
Der Stammverein zweifelt daher die Rechtmäßigkeit des Investoren-Deals der deutschen Proficlubs an. Präsident Sebastian Kramer äußerte sich auch mit deutlicher Kritik in Richtung des Mehrheitsgesellschafters Kind. "Ein Geschäftsführer, der entgegen der eindeutigen Weisung des Gesellschafters handelt, ist nicht tragbar. Ebenso kann ein verbandsrechtlicher Beschluss nicht wirksam sein, der unter Verletzung desselben zustande gekommen ist", sagte Kramer der "Neuen Presse".
Verein behält sich rechtliche Schritte vor
Sollte er dem Einstieg gegen die Anweisung der Vereinsspitze zugestimmt haben, droht ein juristisches Nachspiel. Der Stammverein jedenfalls behält sich rechtliche Schritte vor: Man werde das weitere Vorgehen "intern" beraten. "Klar ist aber auch, dass wir das bisherige Antwortvorgehen für inakzeptabel halten", sagte das Vorstandsmitglied.
Eine Auflistung der "Bild" zum Abstimmungsverhalten der Clubs hatte zuvor nahegelegt, dass Kind zugestimmt habe. In der Liste werden alle zwölf Vereine aufgeführt, die nicht zugestimmt haben sollen. Darunter ist Hannover nicht zu finden. Sollte Kind allerdings bei seinem Verweis auf die geheime Abstimmung bleiben und sich nicht öffentlich erklären, wäre das Votum dennoch wohl kaum anfechtbar.
Kind und e.V. schon länger im Clinch
Kind und der Mutterverein blicken auf einen langen Streit zurück. In der komplizierten Struktur von Hannover 96 zählt Kind zur Kapitalseite, während seine Gegner seit 2019 an der Spitze des 96 e.V. stehen. Nach den Statuten der DFL ist der Hannover 96 e.V. berechtigt, seinem Profifußball-Chef entsprechende Weisungen zu erteilen.
Denn die nach wie vor gültige 50+1-Regelung im deutschen Profifußball stellt sicher, dass die Muttervereine auch dann noch ein solches Weisungsrecht besitzen, wenn der Profibereich in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert wurde.
So wurde Kind von der e.V.-Spitze bereits 2021 angewiesen, bei der DFL für den Erhalt der 50+1-Regel zu stimmen. Im vergangenen Jahr versuchte sie sogar, den Hörgeräte-Unternehmer als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abzusetzen - unter anderem wurde ihm vorgeworfen, sich nicht an Weisungen gehalten zu haben.
Dagegen wehrte sich Kind jedoch erfolgreich vor Gericht. Dieses verweis bei seinem Urteil darauf, dass laut Satzung nur der Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH einen Geschäftsführer einstellen und entlassen könne. Dieser Aufsichtsrat ist mit jeweils zwei Mitgliedern des e.V. sowie der Kapitalseite um Kind besetzt. Eine Mehrheit für die Absetzung Kinds zu erhalten, ist also praktisch unmöglich.
Und so stellt sich auch nun die Frage, welche Konsequenzen Kind zu fürchten hat, selbst wenn er sich der Weisung des e.V. widersetzt und dem Investoren-Deal zugestimmt hat.