96-Führung will Kind zum "Nein" bei Investoren-Einstieg zwingen
Die Abstimmung um einen möglichen Investoren-Einstieg bei der DFL spaltet Hannover 96 - mal wieder. Die Vereinsführung hat den Profifußball-Boss angewiesen, dagegen zu stimmen. Doch der ist dafür.
Die Abstimmung über den möglichen Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) hat einmal mehr die großen Spannungen beim Fußball-Zweitligisten Hannover 96 offengelegt. Mehrheitsgesellschafter Martin Kind verantwortet den ausgegliederten Profifußball-Bereich der Niedersachsen und ist grundsätzlich für das Investoren-Modell der DFL-Spitze. "Wir begrüßen neue strategische Überlegungen der DFL. Es ist notwendig, dass man sich mit diesen Themen auseinandersetzt", schrieb 96 auf NDR Anfrage am Donnerstag.
Schriftliche Anweisung vom Mutterverein
Die Kind-kritische Führung des Muttervereins Hannover 96 e.V. hat den 79 Jahre alten Unternehmer jedoch schriftlich angewiesen, bei der entscheidenden Mitgliederversammlung der DFL am heutigen Montag gegen einen Investoren-Einstieg zu stimmen. Das entsprechende Schreiben bestätigte der 96-Vorstand am Sonntag in einer Pressemitteilung.
Darin heißt es auch: "DFB und DFL wurden über die Weisung entsprechend informiert. Es wurde angeregt, die Abstimmung zu verschieben, sollte nicht sichergestellt werden können, dass das Abstimmungsverhalten entsprechend der Weisung des Muttervereins umgesetzt werden kann."
Nach den Statuten der DFL ist der Hannover 96 e.V. berechtigt, seinem Profifußball-Chef entsprechende Weisungen zu erteilen. Denn die nach wie vor gültige 50+1-Regelung im deutschen Profifußball stellt sicher, dass die Muttervereine auch dann noch ein solches Weisungsrecht besitzen, wenn der Profibereich in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert wurde.
Kind und e.V. im Dauerzwist
Bereits 2021 wurde Kind von der e.V.-Spitze angewiesen, bei der DFL für den Erhalt der 50+1-Regel zu stimmen. Im vergangenen Jahr versuchte sie sogar, den Hörgeräte-Unternehmer als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abzusetzen. Dagegen wehrte sich Kind jedoch erfolgreich vor Gericht.