Fan-Proteste: VfL Osnabrück wehrt sich gegen DFB-Geldstrafe
Fußball-Zweitligist VfL Osnabrück wehrt sich gegen eine Geldstrafe im Zuge der jüngsten Fanproteste gegen einen DFL-Investor. Die Niedersachsen legten Einspruch gegen die Urteile des Deutschen Fußball-Bundes ein und drohen mit dem Gang vor ordentliche Gerichte.
Das DFB-Sportgericht hatte den VfL Osnabrück im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen "unsportlichen Verhaltens" in drei Fällen mit einer Geldstrafe von insgesamt 20.000 Euro belegt.
"Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt", sagte Michael Welling, der kaufmännische Geschäftsführer des VfL Osnabrück. "Dies entspricht in keiner Weise unserem Demokratie- und Rechtsverständnis, weshalb wir uns entschieden haben, auch gegen das Urteil des Sportgerichts Einspruch einzulegen."
"Wir werden auch den Gang vor ordentliche Gerichte in Betracht ziehen, sollte die Sportgerichtsbarkeit des DFB nicht zu einem anderen Urteil kommen als bislang." VfL-Geschäftsführer Michael Welling
Die Proteste, die sich gegen den mittlerweile abgewendeten Einstieg eines Investors in der Deutschen Fußball Liga (DFL) richteten, seien in den Partien gegen den 1. FC Nürnberg, Hansa Rostock und die SV Elversberg "ausschließlich friedlich" erfolgt, bekräftigte der VfL. In Osnabrück waren wie in vielen anderen Stadien auch Tennisbälle aufs Spielfeld geflogen, was zu Spielunterbrechungen geführt hatte.
Enge Abstimmung mit weiteren Vereinen
Zudem sei der Club in enger Abstimmung mit weiteren Vereinen, bei denen das Vorgehen "ebenfalls großes Unverständnis" hervorgerufen habe. "Dieser Fall zeigt in vielerlei Facetten nochmals deutlich, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB dringend überarbeitet gehört. Wir werden daher auch den Gang vor ordentliche Gerichte in Betracht ziehen, sollte die Sportgerichtsbarkeit des DFB hier nach Abwägung aller Argumente nicht zu einem anderen Urteil kommen als bislang", sagte Welling.
Der DFB hatte unter anderem auch gegen Werder Bremen (10.000 Euro) und Holstein Kiel (5.000 Euro) Geldstrafen im Zuge der Proteste verhängt. Die Sanktionen gegen die Vereine sind umstritten. Zahlreiche Clubchefs hatten eine Straffreiheit für die am Ende erfolgreichen Fanproteste gefordert.
DFB spricht von "maßvollen Geldstrafen"
Laut einer DFB-Mitteilung habe sich der Kontrollausschuss "auf eine einheitliche Linie zur Behandlung der Spielverzögerungen verständigt, die auch vom DFB-Präsidium mitgetragen wird".
Die Bundesligisten sollen je nach Länge der Unterbrechung zwischen 10.000 und 50.000 Euro zahlen. Die Sanktionen für die Zweitligisten liegen zwischen 5.000 und 30.000 Euro, bei den Drittligisten werden 2.500 bis 15.000 Euro fällig. Hatte das Werfen von Gegenständen keine Spielunterbrechung zur Folge, werden pauschal 5.000 Euro (Bundesliga), 2.500 Euro (2. Liga) und 1.250 Euro (3. Liga) beim DFB-Sportgericht beantragt. Der Kontrollausschuss spricht von "maßvollen Geldstrafen".
Zudem werde jeweils ein "Strafnachlass" in Höhe von etwa einem Drittel der beantragten Geldsumme inkludiert, der von den Vereinen für Fandialoge genutzt werden könne.
"Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden", sagte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner: "An einem friedlichen Protest ist nichts auszusetzen. Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden, und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen. Deshalb werden dafür wie üblich Sanktionen beantragt."