Berufung abgewiesen: Hansa Rostock muss 20.000 Euro zahlen
Fußball-Zweitligist Hansa Rostock wird zur Kasse gebeten. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitag mitteilte, hat das Bundesgericht die Berufungen des Vereins und des DFB-Kontrollausschusses gegen ein vorheriges Urteil abgewiesen.
Am 22. März war Hansa zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt worden. "Rostocks Berufung war nach Ansicht des Gerichts unbegründet, die des Kontrollausschusses unzulässig", sagte der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, Achim Späth. Außerdem ergab die erneute Aufarbeitung, "dass es sich nicht nur um ein unsportliches, sondern um ein menschenverachtendes Verhalten der Rostocker Anhänger gehandelt hat".
Feuer und Qualm in Verbindung mit dem Sonnenblumenhaus
Im Rahmen einer Choreographie vor dem Duell mit dem FC St. Pauli Ende November waren die Anhänger des Vereins durch Pyrotechnik negativ aufgefallen, sie zeigten unter anderem laut DFB "von Feuer und Qualm durchzogene Plattenbauten mit dem Sonnenblumenhaus". 1992 war es zu brutalen Übergriffen auf Ausländer im "Sonnenblumenhaus" in Rostock-Lichtenhagen gekommen. Zudem sorgten sie in der 3. Minute für eine Spielunterbrechung und warfen im weiteren Verlauf Trinkbecher auf den Rasen.
Am Sonntag (15.30 Uhr, im NDR Livecenter) kämpfen die Mecklenburger im Ostseestadion um das sportliche Überleben in der 2. Liga. Ein Sieg gegen den SC Paderborn ist für den FC Hansa Pflicht, um noch eine Chance auf Relegationsrang 16 zu haben.