Eine Frau sitzt mit einer Tasse Kaffee vor einem Laptop. © PantherMedia Foto: anyaberkut

Partnervermittlungen: Vorsicht vor unseriösen Angeboten

Stand: 06.05.2021 17:16 Uhr

Einige unseriöse Partner-Agenturen schalten deutschlandweit Anzeigen in lokalen Tages- und Wochenzeitungen. Einsame Menschen, die auf der Suche nach der großen Liebe sind, werden so in eine teure Falle gelockt.

In Zeiten der Corona-Krise boomt das Geschäft: Unseriöse Firmen nutzen die Einsamkeit vieler Menschen aus, die sich gerade jetzt einen Partner oder eine Partnerin an ihrer Seite wünschen. Oft steht hinter dem Versprechen, endlich den Partner fürs Leben zu finden, ein komplizierter und kaum verständlicher Vertrag. Mit Folgen: Einige Opfer zahlen Tausende Euro für die angebliche Partnervermittlung.

Singles werden zu teuren Verträgen überredet

In den Partnerschafts-Annoncen der Firmen werden meist mit blumigen Worten Personen beschrieben, die angeblich ebenfalls auf der Suche nach der großen Liebe sind. Um die Kontaktaufnahme einfach zu machen, ist in der Anzeige auch gleich eine Telefonnummer oder eine Adresse angegeben.

Doch rufen angesprochene Singles bei der angegebenen Telefonnummer an, landen sie nicht bei einer ebenfalls partnersuchenden Person, sondern bei einer Agentur, die hinter der Anzeige steckt. Am Telefon vereinbaren deren Mitarbeiter einen persönlichen Kennenlerntermin. Tatsächliches Ziel dieses Gespräches ist allerdings, den Singles bei einem Hausbesuch teure Verträge aufzudrängen, aus denen sie oft nicht mehr rauskommen.

Verbraucherschützer gehen dabei von Firmenstrukturen aus, die deutschlandweit aktiv sind. Identische Anzeigen werden beispielsweise in mehreren Bundesländern in Wochenblättern geschaltet.

So läuft die Masche mit den Verträgen

Beim Termin zu Hause erklären die Agenturen dann, dass der Single aus der Zeitung bereits anderweitig vermittelt wurde oder einfach nicht zum interessierten Single passt. Stattdessen werden andere Männer oder Frauen vorgeschlagen, die viel besser passen würden.

Die Vermittlerinnen und Vermittler geben sich dabei als besonders erfahren aus und behaupten, zu jedem Topf einen Deckel zu finden. Schnell stellen die Vertreter dann einen Traummann oder eine Traumfrau vor, die angeblich nur darauf warten, angerufen zu werden. Doch um diese Singles überhaupt kennenlernen zu können, müssen die partnersuchenden Menschen einen Vertrag mit der Agentur abschließen. Diese können schnell Kosten über mehrere Tausend Euro beinhalten.

Dabei machen viele den Fehler, sofort zu unterschreiben und direkt eine hohe Anzahlung per EC-Karte zu leisten. Die Verbraucherzentralen raten dringend davon ab, mit solchen Unternehmen Verträge abzuschließen.

Tausende Euro für lieblose Kontakte

Die Kundinnen und Kunden zahlen im Fall einer Agentur beispielsweise 3.600 Euro für acht lieblos erstellte Kontakt-Angebote. Auf den übersendeten Vorschlägen stehen dann oft nur ein Name, Adresse und Telefonnummer sowie ein paar Hobbys.

Zum Vergleich: Eine Premium-Mitgliedschaft bei einer der bekanntesten Online-Dating-Plattformen kostet 790 Euro für zwölf Monate. Die Anzahl der möglichen Kontakte dort ist unbegrenzt. Aber auch hier raten Verbraucherschützer dringend, die Verträge immer gründlich zu prüfen.

Kündigung der Verträge oft schwer

Was vielen Kundinnen und Kunden meist nicht auffällt: Im Vertrag einiger unseriöser Agenturen steht oftmals nichts von Partnerschaft, sondern die Klienten unterschreiben vielmehr für die schnellstmögliche Vermittlung von Freundschaftskontakten.

Zweck einer solchen Vertragsgestaltung ist unter anderem, dass es sich eben nicht um einen sogenannten Partnervermittlungsvertrag handeln soll. Ein solcher könnte aufgrund der besonderen Vertrauensstellung zwischen den Parteien nämlich jederzeit - also ohne Einhaltung von Kündigungsfristen - gekündigt werden.

Viele Kundinnen und Kunden fühlen sich im Nachhinein von den Vertreterinnen überrumpelt. Weil die Agenturen allerdings innerhalb kürzester Zeit Kontakte versenden, sehen sie die Verträge ihrerseits als erfüllt an.

Widerruf der Verträge ist nicht unmöglich

Laut dem Kieler Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann können die Verträge angefochten werden, wenn man für etwas anderes unterschreibt als von den Firmen versprochen wurde. Das ist dann der Fall, wenn es im Beratungsgespräch ganz klar um die Vermittlung eines Liebes-Partners ging, im Vertrag dann aber die Rede von Freundschaftskontakten ist. Weil es meist jedoch keine Zeugen gibt, ist diese bewusste Täuschung schwer zu beweisen.

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat in einem aktuellen Urteil einer Frau Recht geggeben. Sie hatte den Vertrag mit einer Agentur widerrufen können. Bis vor den BGH war die Agentur gezogen - nicht die Frau. Diese hatte bei Vertragsabschluss mehr als 8.300 Euro gezahlt und kann nun den Großteil der Summe zurückverlangen.

Tipps und Tricks zum Schutz vor falschen und teuren Partnervermittlern

  • Bevor Sie bei einer Firma anrufen, prüfen Sie, ob diese tatsächlich existiert. Finden Sie bei der Suche im Internet keine Treffer zum entsprechenden Firmennamen, sollten Sie vorsichtig sein.
  • Lassen Sie sich am Telefon genau erklären, wie die Vermittlung abläuft und welche Kosten für Sie entstehen. Eine seriöse Firma wird Ihnen transparent offenlegen, zu welchen Konditionen sie ihre Kontakte vermittelt.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht mit der Agentur besprochen haben. Oft legen unseriöse Agenturen ein abstraktes Schuldanerkenntnis zur Unterzeichnung vor. Darin sind unter anderem die Ratenzahlungen geregelt. Eine solche Urkunde hat jedoch weitreichende rechtliche Folgen, die in kurzer Zeit gar nicht zu erfassen sind.
  • Lassen Sie sich ein Vertragsexemplar geben, das Sie in Ruhe durchlesen und erst nach einer Bedenkzeit unterschreiben können.
  • Es wird dringend davon abgeraten, sofort eine Anzahlung zu leisten oder Kredite mit den Firmen einzugehen. Geld das einmal gezahlt wurde, lässt sich später nur schwer wiederholen.

Wenn man auf eine unseriöse Agentur reingefallen ist

Falls dem Single im Nachhinein irgendetwas komisch vorkommt, sollte er den Vertrag sofort schriftlich per Einschreiben widerrufen. Reagiert die Agentur nicht auf den Widerruf, ist ein Anwalt zu Rate zu ziehen und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Selbst die wahre Liebe finden

Aline Krause von Verbraucherdienst e.V. rät Menschen, die einen Partner suchen, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. So sei es günstiger, selbst eine Annonce aufzugeben oder sich beispielsweise bei Vereinen anzumelden. Wer bei einer eigenen Kontaktanzeige einen Chiffre-Dienst benutzt, muss dabei weder die eigene Adresse noch die Telefonnummer angeben.

Dieses Thema im Programm:

Die Tricks | 10.05.2021 | 20:15 Uhr

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