Schriftzug "Minijob" aus Buchstabenwürfeln auf Zeitungsannoncen © picture-alliance/ImageBROKER Foto: Christian Ohde

Zuverdienst bei Kurzarbeit: Alle wichtigen Infos zu Minijobs

Stand: 04.05.2021 16:44 Uhr

Auch wer in Kurzarbeit beschäftigt ist, darf etwas dazu verdienen. Noch bis Ende 2021 darf dafür ein Minijob in allen Branchen ausgeführt werden.

von Marion Klinghammer

Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern 61.344 Menschen in Kurzarbeit tätig. Damit ist die Zahl der Kurzarbeiter seit Ausbruch der Corona-Pandemie weiterhin auf einem hohen Niveau. Wenn das Geld dann nicht mehr reicht, behelfen sich viele Arbeitnehmer mit einem Zweitjob.

Minijobs nicht mit Kurzarbeitergeld verrechnet

"Kurzarbeiter dürfen monatlich dazu verdienen, aber weniger als 451 Euro", erläutert Stefanie Patzelt, Teamleiterin Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit in Stralsund. Interessenten können also unbesorgt einen 450-Euro-Minijob annehmen. Die 450 Euro werden nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das heißt, es werden sowohl das Kurzarbeitergeld als auch die 450 Euro aus dem Minijob auf das Konto überwiesen. Es kann auch mehr in einem Zweitjob verdient werden, dann wird das Einkommen aber mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet.

Voraussetzung: Arbeitgeber muss zustimmen

Minijobs sollten jedoch auf keinen Fall ohne die Zustimmung des Arbeitgebers angenommen werden. Wer momentan in Kurzarbeit beschäftigt ist, muss seinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. Der Arbeitgeber kann seine Zustimmung zum Minijob erteilen, aber auch verweigern. Hier gilt das Arbeitsrecht, sagt Stefanie Patzelt von der Agentur für Arbeit in Stralsund.

450-Euro-Jobs in allen Tätigkeitsbereichen möglich

Welche Tätigkeiten ein Minijob für Kurzarbeiter umfassen darf, dazu gibt es keine Beschränkungen. Interessierte können beispielsweise im Supermarkt, im Handwerk, bei Verwaltungen oder Reinigungsunternehmen arbeiten. Noch bis Ende Dezember 2021 dürfen Kurzarbeiter in allen Branchen einen Minijob annehmen, so Stefanie Patzelt von der Agentur für Arbeit. Das war bis zum Mai 2020 anders. Da durften Kurzarbeiter nur in systemrelevanten Bereichen tätig werden. Eine Regelung ab 2022 gibt es noch nicht.

Direkt bei regionalen Unternehmen anfragen

Doch wie kommen Interessierte zu einem passenden Minijob? "Gehen Sie direkt auf Unternehmen in Ihrer Region zu, fragen Sie nach einem Minijob", empfiehlt Lars Schwarz, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern. "Die direkte Ansprache sollte das Mittel der ersten Wahl sein", so Schwarz weiter. Eine andere Möglichkeit sei, auf entsprechenden Online-Portalen oder Inseraten der regionalen Tageszeitungen nach Minijob-Angeboten zu suchen. 

 

Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 29.04.2021 | 19:30 Uhr

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