Zweitwohnung: Tönnings Steuerbescheide rechtskräftig
Bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer hat die Stadt Tönning (Kreis Nordfriesland) alles richtig gemacht. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig. Gegen die Steuerbescheide der Kommune hatten Besitzer von Zweitwohnungen geklagt. Das Gericht wies die Klagen ab und bestätigte damit erstmals einen Bewertungsmaßstab, so der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts.
Tönning hat schlüssigen Bewertungsmaßstab entwickelt
Tönning habe für die Bewertung eine eigene Formel entwickelt und diese sei absoltut nachvollziehbar, so das Gericht in seiner Entscheidung. Da es in vielen Kommunen keinen Mietspiegel gebe, so der Sprecher weiter, war die Herausforderung für Tönning groß, eine Formel zur Berechnung der Steuersätze zu entwickeln.
Die Verhandlungen in dieser Sache waren gut besucht, so der Sprecher. Denn für die Kommunen ist die Zweitwohnungssteuer eine wichtige Einnahmequelle.