Verwaltungsgericht: Wahl in Güster ungültig

Die Wahl der Gemeindevertretung in Güster (Kreis Herzogtum Lauenburg) vor zwei Jahren ist ungültig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden und damit dem klagenden Kreis Herzogtum Lauenburg Recht gegeben. Die Richterinnen und Richter sahen erhebliche Wahlfehler bei der FDP: Die Liberalen hatten drei ihrer vier Direktkandidaten nicht - wie nötig - geheim in einer Mitgliederversammlung gewählt. Ohne diesen Fehler hätte die Gemeindevertretung mutmaßlich eine andere Zusammensetzung, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Ob Güster tatsächlich bald neu wählen muss, steht noch nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde kann Berufung beantragen.
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