Stand: 06.06.2024 16:13 Uhr

Sylt-Gröler kein Fall für den Verfassungsschutz

Bundesamt für Verfassungsschutz © NDR
Die Sylt-Gröler sind zwar kein Fall für den Verfassungsschutz, aber: Die strafrechtliche Verfolgung ist noch nicht vom Tisch.

Die Personen, die zu Pfingsten rassistische Parolen in einem Club in Kampen auf Sylt gegrölt und sich dabei gefilmt haben, sind kein Fall für den Verfassungsschutz: zumindest nicht die, die von der Polizei identifiziert wurden. Das geht aus dem Bericht zur Sicherheitslage in Schleswig-Holstein hervor, den Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Donnerstag vorgestellt hat. Zwar seinen Parolen wie "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" rassistisch und rechtsextrem, sagte der Leiter des Verfassungsschutzes, Torsten Holleck. Ein Fall für die Sicherheitsbehörden sei der Fall auf Sylt aber nicht. Inwieweit eine Straftat vorliegt, muss noch geklärt werden.

 

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 06.06.2024 | 15:00 Uhr

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