Stand: 03.04.2025 10:51 Uhr

Sylt: Gerichtsprozess um Ferienwohnung

Ein Leuchtturm und Häuser in Hörnum auf Sylt © PantherMedia  / Hans-Joachim Arndt Foto: Hans-Joachim Arndt
Laut der Klägerin soll im Kaufvertrag die Nutzung als Ferienwohnung erlaubt gewesen sein. Nun stellte sich aber heraus, dass die Wohnung nur als Dauerwohnung genutzt werden durfte. (Symbolbild)

Vor dem Flensburger Landgericht wird seit Mittwoch (02.04) über die Rückabwicklung eines Wohnungskaufs auf Sylt (Kreis Nordfriesland) verhandelt. Die Klägerin fühlt sich getäuscht, weil die Wohnung zum Zeitpunkt des Kaufs im Jahr 2022 nicht als legale Ferienwohnung ausgewiesen war, obwohl es so im Kaufvertrag stand. Das Argument der Klägerin: Die Wohnung sei damals überhaupt keine Ferienwohnung gewesen. Sie fordert eine Rückabwicklung. Der beklagte Verkäufer plädiert dagegen für eine Abweisung der Klage, da durch eine nachträgliche Nutzungsänderung im August 2024 nun doch eine Ferienwohnungsvermietung möglich sei.

Die Hintergründe der Nutzungsänderung werfen weitere Fragen auf, die allerdings nicht Gegenstand des Verfahrens sind. Der Richter ließ durchblicken, dass er die Klage voraussichtlich abweisen werde. Die Verkündung wurde für den 23. Mai angesetzt.

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Grafik: Eine Sprechblase, in der die Kontur des Landes Schleswig-Holstein abgebildet ist. © NDR
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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 02.04.2025 | 16:30 Uhr

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