Sohn erstochen: Prozess gegen 40-jährigen Hamburger in Kiel
Vor dem Kieler Landgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 40 Jahre alten Mann aus Hamburg begonnen. Er soll Ende September 2022 auf einem Campingplatz im Kreis Plön seinen sechsjährigen Sohn getötet haben.
In schwarz-orangener Jacke, mit Kapuze über dem Kopf und einer medizinischen Maske im Gesicht betrat der Beschuldigte den Gerichtssaal. Der 40-Jährige muss sich seit Mittwoch vor Gericht verantworten: Er soll laut Staatsanwaltschaft auf dem Campingplatz in Bösdorf im Kreis Plön mit einem Messer mehrmals auf seinen sechsjährigen Sohn eingestochen haben, als dieser schlief. Das Kind überlebte den Angriff nicht.
Beschuldigter meldet sich selbst bei der Polizei
In der Nacht des 24. September 2022 rief laut Polizei um 3.37 Uhr der Mann den Notruf und teilte den Beamten mit, dass er soeben seinen Sohn getötet habe. Vor Ort fanden die Ermittler den leblosen Jungen mit mehreren Stichverletzungen. Seitdem ist der Beschuldigte in einer geschlossenen Psychiatrie. Zentral bei dem Verfahren sind die Fragen: Hat der Beschuldigte die Tat begangen? War er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig? Von beidem geht die Staatsanwaltschaft aus.
Angst vor Atomkrieg: Mann handelte womöglich im Wahn
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet Mord. Allerdings hatte der damals 39-Jährige demnach "im Zustand der Schuldunfähigkeit" und "der wahnhaften Überzeugung eines bevorstehenden Atomkrieges" gehandelt. Laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten leidet der Mann aus Hamburg an einer schweren paranoiden Schizophrenie. "In diesem Verfahren geht es nicht darum, ob der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird", sagte ein Gerichtssprecher beim Prozessstart, "sondern, ob er dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss." Dies entspräche dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Beschuldigte selbst äußerte sich nur kurz: Es tue ihm unendlich leid für all diejenigen, die "diesen Albtraum" mitmachen mussten. Das Schwurgericht hat zehn Verhandlungstage vorgesehen - und bei Prozessauftakt beschlossen, dass die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgeführt wird. Das Urteil wird am 6. Juni erwartet.