Schwarzarbeit: Mehrjährige Haftstrafe für Bauunternehmer
Im Prozess um einen Millionenschaden durch Schwarzarbeit ist am Landgericht in Kiel das Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Seine Verteidigung ist damit zufrieden.
Die Liste der Anklagepunkte gegen den 43 Jahre alten Bauunternehmer aus Neumünster ist lang: Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Betrug in besonders schwerem Fall und Steuerhinterziehung. In insgesamt 141 Fällen erklärte ihn das Kieler Landgericht am Freitag für schuldig. Im Zeitraum von Juni 2017 bis Februar 2023 hatte er laut Anklage in Neumünster nacheinander vier Bauunternehmen unter fremdem Namen betrieben. Dabei soll er auch Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern ohne Aufenthaltstitel schwarz beschäftigt haben. Der Schaden für Finanzbehörden und Sozialversicherungen betrug laut Anklage rund 3,2 Millionen Euro. Das Geld soll nun vom Angeklagten eingezogen werden.
Verteidigung verzichtet auf Revision
Wegen Fluchtgefahr sitzt der Familienvater bereits seit März in Untersuchungshaft. Außerdem gelten vier Monate seiner Gesamtstrafe von fünf Jahren und acht Monaten schon als verbüßt, weil es zu einer Verfahrensverzögerung gekommen war. Auf das Strafmaß hatte sich das Gericht gemeinsam mit dem Angeklagten, dessen Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft verständigt. Die Verteidigung des 43-Jährigen hatte zuvor auf eine Haftstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten plädiert - und will nach eigener Aussage keine Revision gegen das Urteil einlegen.