"Rettet den Bürgerentscheid!" - Initiative reicht 27.595 Unterschriften ein

Stand: 26.09.2023 13:41 Uhr

Eine von SPD und SSW unterstützte Initiative will, dass die vom Landtag beschlossenen Einschränkungen für Bürgerbegehren rückgängig gemacht werden. 30 Kartons mit Unterschriften hat der Verein "Mehr Demokratie" nun beim Kieler Landeshaus abgeliefert.

27.595 Unterschriften hat die Volksinitiative "Rettet den Bürgerentscheid" an den Landtag übergeben. In mehr als 30 Kartons reichten die Vertrauenspersonen Serpil Midyatli (SPD), Claudia Bielfeldt (BUND) und Claudine Nierth (Verein Mehr Demokratie) die Unterschriftenlisten ein. Nachdem das Landesparlament im März dieses Jahres Änderungen im Kommunalrecht vorgenommen hatte, will die Volksinitiative die dadurch entstandenen Einschnitte bei Bürgerbegehren rückgängig machen. Mindestens 20.000 Unterschriften waren nötig, damit der Landtag sich innerhalb der nächsten vier Monate mit der Volksinitiative befasst. Das Bündnis aus mehr als 50 Oppositionsparteien, Umweltverbänden und weiteren Organisationen sammelte nun fast 28.000.

Volksinitiative will Schlichtungsinstrument

Die Volksinitiative "Rettet den Bürgerentscheid!" übergibt 27.595 Unterschriften vor dem Kieler Landtag. © NDR Foto: Carsten Salzwedel
Die Volksinitiative "Rettet den Bürgerentscheid!" hat 27.595 Unterschriften übergeben.

Den Initiatoren geht es insbesondere um Bürgerentscheide bei Bauvorhaben. Sofern diese in Gemeinderäten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden, können Bürgerinititaitven dagegen nichts mehr ausrichten. "Immer, wenn Sie Schwierigkeiten in der Gemeinde haben, brauchen Sie ein Instrument, das rechtsgültig eine Schlichtung herbeiführt - und das können Bürgerbegehren und Bürgerentscheide", sagte die Vorsitzende des Vereins "Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein" Claudine Nierth. "Die Menschen wollen mehr, nicht weniger politische Beteiligung. Das zeigen unsere Erfahrungen in den letzten Wochen beim Sammeln der Unterschriften", so Nierth.

"Lehnt der Landtag die Forderungen der Volksinitiative ab, muss die Bündnisinitiative weitere 80.000 Unterschriften sammeln, damit es zu einem Volksentscheid kommt", heißt es auf der Website der Organisation.

Keine Bürgerbegehren bei Bauvorhaben mit Zwei-Drittel-Mehrheit

Im März hatte das Landesparlament mit schwarz-grüner Mehrheit Änderungen am Kommunalrecht beschlossen. Jetzt sind Bürgerbegehren bei Bauvorhaben, für die es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat gab, unzulässig. Begehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung müssen binnen drei Monaten folgen. Die Koalition gab an, sie wolle damit Baugenehmigungen für Infrastrukturprojekte wie Schulen, Krankenhäuser, Wohnhäuser und Windräder beschleunigen und Kommunen mehr Planungssicherheit geben. Die Opposition warf der Koalition Demokratieabbau vor.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Schleswig-Holstein Magazin | 26.09.2023 | 19:30 Uhr

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