Ratzeburger Bürgermeister-Abwahl 2021 für ungültig erklärt
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Abwahl von Ratzeburgs Bürgermeister Gunnar Koech (parteilos) für ungültig erklärt. Ein Standpunktepapier der Stadt war demnach rechtlich problematisch.
Im Jahr 2021 wurde Gunnar Koech, der damalige Bürgermeister von Ratzeburg (Kreis Herzogtum Lauenburg), abgewählt, doch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass diese Abwahl ungültig war. Die Richter gaben Koechs Klage gegen die Stadt statt und erklärten, dass ein Standpunktepapier der Stadt, das zusammen mit den Wahlunterlagen verschickt wurde, gegen das Sachlichkeitsgebot verstieß. Dieses Gebot schützt die freie Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Ratzeburg hatte dem parteilosen Bürgermeister vorgeworfen, mehrfach die Unwahrheit gesagt zu haben, was zur Abwahl führte. Das Gericht sah jedoch einen Verstoß gegen die Vorschriften, da das Standpunktepapier inhaltlich die Wahlentscheidung beeinflussen konnte.
"Einmal fühle ich mich erleichtert tatsächlich, weil so wie das abgelaufen ist, kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass so etwas in Deutschland passieren darf. Und ich würde natürlich wieder in dieses Amt reingehen. Ob das denn so vorgesehen ist, kann ich Ihnen überhaupt nicht sagen. Denn wenn dieses Urteil rechtskräftig ist, dann haben wir rein von der Formalie zwei aktuell amtierende Bürgermeister. Der jetzige Bürgermeister ist für sechs Jahre gewählt worden. Meine Amtszeit endet im Sommer. Auch ich als Bürgermeister habe ein Recht drauf, dass ich meinen Beruf weitermachen kann."
Stadt Ratzeburg reagiert noch nicht
Die Stadt Ratzeburg wollte sich auf NDR-Anfrage zunächst nicht äußern. Ein Sprecher erklärte, dass die Verwaltung noch auf die schriftliche Begründung des Gerichts warte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Stadt hat die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht in Berufung zu gehen.