Polizei soll 110-Notrufe in SH künftig orten können
Polizei-Notrufe sollen künftig in Deutschland geortet werden können. Das hat das Innenministerium in Stuttgart mitgeteilt. Am Montag wurde einem entsprechenden Pilotversuch zugestimmt. Doch die Umsetzung in Schleswig-Holstein kann noch dauern.
Zwar war es bislang schon möglich, 110-Notrufe zu orten, doch durfte die Polizei dies aufgrund juristischer Hürden nicht. Das hatte eine Nachfrage des SPD-Politikers Niclas Dürbrook beim schleswig-holsteinischen Innenministerium in der vergangenen Woche ergeben. Technisch verantwortlich dafür ist das Land Baden-Württemberg, weil dort der bundesweit zentrale Notruf-Server steht. Nach Angaben des Innenministeriums in Stuttgart soll es künftig auch bei 110-Anrufen in Notfallsituationen möglich sein, zu ermitteln, wo der Anruf herkam.
Notruf-Regelung bei Polizei führte in SH zu Problemen
Der Polizei soll es ermöglicht werden, das "Advanced-Mobile-Location-Verfahren" (AML) zur Ortung von Anrufen zu nutzen - Feuerwehr und Rettungsdienste können das schon seit Jahren, metergenau per GPS. Das hatte Dürbrook ratlos zurückgelassen. Wie der Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Ostholstein gegenüber NDR Schleswig-Holstein mitteilte, lagen ihm Hinweise dazu vor, dass diese Regelung bei der Polizei im Einzelfall zu Problemen geführt habe - mit anschließenden langen Suchaktionen.
Das Problem: Da der zentrale AML-Server in Baden-Württemberg steht, durften die Daten bisher nicht weitergegeben werden. So lautet nämlich die Rechtslage in dem Bundesland. Die Gewerkschaft der Polizei hatte gefordert, "das entsprechende Gesetz schnellstmöglich zu korrigieren". Jetzt soll bei der Polizei die technische Grundlage für die Ortung von Notrufen und den Datenaustausch geschaffen werden. Der Pilotversuch soll zunächst in Baden-Württemberg starten. Wie lange der dauern wird, ist noch unklar.
Braucht es ein neues Landespolizeigesetz?
Ehe der Versuch starten kann, muss das Innenministerium in Stuttgart jedoch zunächst prüfen, ob auch das Landespolizeigesetz dort angepasst werden muss. Erst wenn in Baden-Württemberg alles geklärt ist und läuft, können nach Angaben des Innenministerium in Schleswig-Holstein dann auch hier bei Notfällen Ortungsdaten eingesehen werden.