Neue Regel für Zweitwohnungssteuer auf Fehmarn ist rechtens
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) hat entschieden, dass die neue Steuersatzung der Stadt Fehmarn (Kreis Ostholstein) rechtlich in Ordnung ist. Geklagt hatte ein Mann aus Niedersachsen, mit einer Zweitwohnung in Burgtiefe, weil Betroffene mit Objekten in sehr guten Lagen besonders stark zur Kasse gebeten wurden. Das sei nicht in Ordnung, entschied auch das Verwaltungsgericht. Daraufhin wurde die Steuersatzung überarbeitet und ist jetzt laut Oberverwaltungsgericht auch rückwirkend rechtmäßig.