Nach tödlichem Schuss in Heide: Angeklagter leugnet Tötungsabsicht
Der 54-jährige Beschuldigte soll im vergangenen Jahr seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in Heide auf offener Straße erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen Mordes und Vergewaltigung angeklagt - am Freitag hat der Prozess begonnen.
Vor dem Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) ist am Freitag der Prozess gegen einen Mann aus Chemnitz gestartet, der im Oktober vergangenen Jahres seine Ehefrau auf offener Straße in Heide erschossen haben soll. Dorthin war die Frau zuvor laut Staatsanwaltschaft aus Chemnitz geflüchtet, nachdem ihr Mann sie an ihrem gemeinsamen Wohnort vergewaltigt haben soll. In Heide (Kreis Dithmarschen) lebte sie gemeinsam mit ihrem 13-jährigen Sohn in einem Frauenhaus. Der 54-Jährige ließ sich laut Anklage am 31. Oktober 2022 nach Heide fahren - dort erschoss er nach Angaben der Staatsanwaltschaft am frühen Nachmittag seine Frau. Die 37-Jährige war in einer ruhigen Wohnstraße mit dem gemeinsamen Sohn spazieren gegangen - er wurde Zeuge der mutmaßlichen Tat. Motiv für den tödlichen Schuss war laut Staatsanwältin eine Anzeige wegen Vergewaltigung, die die 37-Jährige gegen ihren Mann gestellt hatte.
Verdächtiger stellt sich der Polizei
Der Mann habe die Wehr- und Arglosigkeit seiner Frau ausgenutzt und ohne Vorwarnung auf sie geschossen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Man habe ihn daher wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen angeklagt. Nach der Tat hatte sich der 54-Jährige selbst bei der Polizei in Heide gestellt. Ein Richter erließ daraufhin Haftbefehl. Der Tatverdächtige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Verteidigung stellt Tathergang infrage
Der Verteidiger des 54-Jährigen hält es für möglich, dass die Frau nach der Pistole gegriffen oder geschlagen habe und sich dadurch der Schuss löste. Der Angeklagte beteuert derweil, er sei weder Gewalttäter noch ein schlechter Mensch. Er sei nach Heide gefahren, um seine Frau und seinen Sohn nach Hause zu holen. Die Waffe mitzunehmen, sei eine große Dummheit gewesen.
Angeklagter leugnet Vergewaltigung
Die vorgeworfene Vergewaltigung stritt der mutmaßliche Täter ab: "Das war keine Vergewaltigung", behauptet er. Vielmehr gebe es Personen, die daran interessiert wären, ihn in schlechtem Licht zu zeigen. Das Paar hätte zwar manchmal gestritten, er hätte seine Frau aber nie mit der Faust geschlagen - nur geohrfeigt.
Auf den heutigen Prozessbeginn werden voraussichtlich noch viele weitere Verhandlungstage folgen. Der Prozess soll am 4. Mai mit der Beweisaufnahme fortgesetzt werden. Der Sohn, der als Nebenkläger von einem Anwalt vertreten wird, muss nicht vor Gericht auftreten. Er wurde bereits vernommen - ein Video davon soll in die Verhandlung eingeführt werden.