Missunde: Alte Schleifähre hat Erlaubnis bis 10. April
In die Hängepartie kommt möglicherweise Bewegung. Die alte Fähre ist bereits zum Schrottpreis verkauft, während die neue "Missunde III" aufgrund von Konstruktionsproblemen noch nicht starten kann.
Sonnabendmittag könnte es bei Imbiss und Getränken am Brodersbyer Anleger auf der Angelner Seite voll werden. Seit Jahresbeginn pendelt hier keine Fähre mehr. Zuletzt wurde der Starttermin im März abgesagt, weil die neue E-Fähre "Missunde III" nicht am Anleger einhakt und offenbar bei Seegang abdriftet, weil sie zu schwer ist. Voraussichtlich dauert es noch Monate, sie startklar zu machen.
Aktionstag am Sonnabend
Deshalb hat die "Interessengemeinschaft Schleifähre Missunde", die Anwohnende und betroffene Pendlerinnen und Pendler unter einem Dach vereint, einen Aktionstag angekündigt. Damit sich Fähr-Pächter Jöns bei laufenden Lohnkosten über Wasser halten kann, sammelt die Interessengemeinschaft auch bei der Internet-Plattform "gofundme" Geld. Rund 14.000 Euro von mehr als 100 Spenderinnen und Spendern waren bis Donnerstagmittag bereits zusammengekommen.
Ex-Verkehrsminister Buchholz fragt nach der Verantwortung
Gleichzeitig macht die Opposition im Landtag Druck. Der ehemalige Verkehrsminister Bernd Buchholz teilt mit, die FDP habe das Thema im Wirtschaftsausschuss für den 21. März angemeldet. Er will wissen, "wer die Planungsfehler zu verantworten hat." Dazu hat auch die SPD-Abgeordnete Birgit Pauls eine kleine Anfrage gestellt. Sie interessiert sich zudem dafür, ob die Landesregierung anstrebt, die alte Fähre wieder in Betrieb zu nehmen. Diese Idee hatte der Bürgermeister von Brodersby-Goltoft (Kreis Schleswig-Flensburg) Joschka Buhmann (WGBG) ins Spiel gebracht. Am Montag hieß es noch vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN): Keine Chance, das Schiffszeugnis sei abgelaufen.
Reaktivierung der "Missunde II" nicht mehr ausgeschlossen
Die Hürden sind hoch. Die alte Fähre hat laut LKN nur noch Schrottwert. Für 17.000 Euro wurde sie verkauft. Am Donnerstag hatte sie ihren Liegeplatz am Ausgang der Schlei in Maasholm noch nicht verlassen. LKN-Sprecher Wolf Paarmann teilt nun mit: "Selbst wenn es die Option geben würde, die 'Missunde II' zurückkaufen zu können, müssten noch sehr hohe genehmigungsrechtliche und bauliche Hürden genommen werden. Ob das gelingen kann, und wenn ja in welchem Zeitfenster, ist mehr als ungewiss. Es würde unter anderem bedeuten, dass ein Werftaufenthalt unumgänglich wäre."
GDWS stellt Fahrtauglichkeitsbescheinigung in Aussicht
Ein kategorisches Nein ist das nicht mehr. Doch der Einsatz hängt maßgeblich davon ab, ob das Dezernat Technische Schiffssicherheit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) überhaupt zu einen weiteren Kompromiss in Bezug auf das Fährzeugnis bereit ist. Die GDWS schreibt dazu: "Die Fähre Missunde II wurde im Oktober des vergangenen Jahres untersucht und zugelassen. Derzeit liegt eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung in Form eines vorläufigen Fährzeugnisses vor. Die Fähre kann daher aktuell noch bis zum 10. April 2024 weiterbetrieben werden. Sobald die bei der Untersuchung festgestellten Mängel behoben sind, kann die Fahrtauglichkeitsbescheinigung verlängert werden."
Die Bundesbehörde stellt zudem fest, dass für einen vorläufigen Weiterbetrieb nach dem 10. April keine komplette Instandsetzung erforderlich sei: "Auch wenn noch nicht alle Mängel beseitigt sind, ist die Erteilung einer weiteren vorläufigen Fahrtauglichkeitsbescheinigung grundsätzlich möglich." Dazu müsste der LKN einen Antrag stellen.