Reaktivierung der alten Schleifähre: Das sagt der Landesbetrieb LKN
Könnte die 21 Jahre alte, bereits verkaufte Fähre Missunde II übergangsweise wieder in Betrieb gehen? Wir haben nachgefragt.
Laut Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann die alte Fähre bis 10. April betrieben werden. Können Sie das bestätigen?
Es stimmt, dass wir theoretisch ein bis zum 10. April gültiges Fährzeugnis besitzen. Aber das ist mit sehr vielen Auflagen verbunden gewesen, beispielsweise wäre ein Werftaufenthalt unumgänglich gewesen, um die Schiffsbodendicke genauer zu untersuchen. Wir haben uns dagegen entschieden, weil wir sie so lange wie möglich einsetzen und die Ausfallzeit des Fährbetriebs so kurz wie möglich halten wollten. Darüber hinaus müssten die aus dem weitergeführten Betrieb verschlissene Technik, u.a. Motor und Hydraulik, überholt bzw. erneuert werden, da die Missunde II aus o.g. Gründen nicht außer Betrieb genommen wurde, um den Verkehr über die Schlei möglichst lange aufrecht zu halten.
Wäre eine Reaktivierung über Ostern denkbar, wenn der neue Eigner einverstanden ist?
Nein, denn für eine Reaktivierung der Missunde II benötigt der LKN.SH eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Die Keile müssen wieder demontiert und ein Provisorium zur Sicherung der Rampen hergestellt werden. Weiterhin müssen wir noch wichtige Testfahrten an der Missunde III in den nächsten 14 Tagen durchführen, um weitere Erkenntnisse über das Fahrverhalten der Fähre zu gewinnen. Außerdem sind noch Umbauarbeiten an den Rampen und dem Keil vorgesehen, welche einer Reaktivierung zurzeit im Wege stehen. Gespräche mit dem neuen Eigner laufen.
Wäre die Behebung der Mängel für eine Übergangslösung nach dem 10.4. zu deutlich günstigeren Kosten möglich als den bisher kommunizierten 1,8 Millionen Euro?
Die Verlängerung einer temporär geduldeten Ausnahmegenehmigung für das Fährzeugnis ist möglich, hier gibt es eine Mängelliste. Für ein neues Fährzeugnis, welches mehrere Jahre gilt, sind die o.g. Investitionen notwendig und stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.
Wurde ein Antrag für eine Verlängerung der Betriebserlaubnis vor dem Verkauf oder im Zuge der aktuellen Diskussion gestellt?
Wir haben diesen Antrag vor dem Verkauf nicht gestellt, weil dieser nur eine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, wenn wir die Mängelliste abgearbeitet hätten. Und da wir davon ausgegangen sind, dass wir die neue Fähre zeitnah einsetzen können, haben wir uns aus Aufwands- und Kostengründen dagegen entschieden. Einen solchen Antrag kann auch nur Eigentümer stellen. Und das ist aktuell nicht mehr der LKN.SH. Aber wir prüfen alle Optionen.
Die Antworten wurden von der Redaktion leicht gekürzt.