Lübeck: Nach tödlichem Messerangriff - Mann bleibt in Psychiatrie
Seit Ende Januar hat sich ein 41 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Lübeck verantworten müssen, seine Freundin getötet zu haben. Jetzt ist das Urteil gefallen: Er bleibt in der Psychiatrie.
Der 41-Jährige, der in Lübeck seine Lebensgefährtin mit 29 Messerstichen getötet hat, bleibt in psychiatrischer Betreuung. Das hat das Landgericht am Montag entschieden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Lübecker den Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Deshalb wird er nicht ins Gefängnis, sondern in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Täter wollte alleine sein - Freundin ging nicht
Der Mann hatte bereits am ersten Prozesstag Ende Januar gestanden, seine Freundin mit einem Taschenmesser in den Hals gestochen zu haben. In seiner Erklärung berichtete der Beschuldigte davon, wie er an einem Samstagabend von der Arbeit nach Hause kam. In seiner Wohnung war auch seine Freundin, die ihn übers Wochenende besucht hat. Der Lübecker wollte, dass sie geht, weil er nach eigenen Worten gestresst war - doch seine Lebensgefährtin blieb. Er habe dann Chlorreiniger in eine Wasserflasche gemischt und die 29-Jährige aufgefordert, das Giftgemisch zu trinken. Als sie ablehnte, habe er ein Taschenmesser genommen und immer wieder auf sie eingestochen, bis sie starb.
Leiche erst nach Tagen entdeckt
Die Leiche wurde erst nach mehreren Tagen in der Wohnung des Täters gefunden: Polizisten hatten den Körper der Frau im Juli in der Wohnung entdeckt, nachdem ein Nachbar die Beamten verständigt hatte. Der 41-Jährige war daraufhin in eine Klinik in Neustadt gebracht worden. Zunächst hatte er die Tat bestritten.
Laut Staatsanwaltschaft leidet der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie und ist nicht schuldfähig. Das hatte ein Gutachten ergeben.