Lebenslange Haft im Doppelmord-Prozess von Elmshorn
Ein 30-Jähriger muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Itzehoe sieht es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Jahr in Elmshorn seine Ex-Partnerin und deren Mitbewohnerin ermordet hat.
Im Prozess wegen Doppelmordes gegen einen 30 Jahre alten Mann hat das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der Mann hatte dem Urteil zufolge im vergangenen Juli zwei Frauen im Alter von 19 und 23 Jahren heimtückisch und aus niederen Beweggründen in einer Wohnung in Elmshorn (Kreis Pinneberg) mit zahlreichen Messerstichen getötet. Motiv des Täters sei vor allem ein gekränktes Ego gewesen, hieß es. Außerdem erkannte das Gericht nach eigenen Angaben die besondere Schwere der Schuld.
Mann fühlte sich offenbar zurückgewiesen
Der Täter hatte im Prozess erzählt, dass er eines der späteren Opfer 2015 in Ägypten kennengelernt hatte. Sie hätten sich erst angefreundet, später verliebt und beschlossen, zu heiraten. Daraufhin habe er ihr mehrere teure Geschenke im Wert von mehreren Tausend Euro gemacht. Auch in Deutschland hätten die beiden weiterhin Kontakt gehabt. Ab Mai 2022 habe die damals 23-Jährige dann nicht mehr auf seine Anrufe und Nachrichten reagiert. Er habe deshalb seine Geschenke an sie oder das Geld dafür zurückhaben wollen und sei deswegen bereits einmal zur Wohnung der Frau nach Elmshorn gefahren. Sie habe ihn jedoch beschimpft und nichts mit ihm zu tun haben wollen.
Mutmaßlicher Täter hat offenbar Erinnerungslücken
Am 9. Juli 2022 fuhr der Angeklagte ein zweites Mal nach Elmshorn. Er sei mit zwei Menschen ins Haus gegangen und habe vor der Tür der Frau gewartet. Dabei habe er kein Messer in der Hand gehabt, zumindest sei ihm das nicht bewusst gewesen, gab der Mann an. Als die 23-Jährige die Tür geöffnet und ihn bemerkt habe, habe sie angefangen zu schreien und ihn zu beschimpfen. Daraufhin habe er sich auf das Messer in seiner Tasche besonnen. Sie habe ihn beleidigt, daraufhin habe er zugestochen. An die 18 Stiche, wie sie in der Anklage genannt werden, habe er keine Erinnerungen. Auch an die 20 Stiche, die er der Mitbewohnerin zugefügt habe, könne er sich nicht erinnern. Er sei davon ausgegangen, dass er beide nur verletzt habe. Was er getan habe, tue ihm unendlich leid, hatte er im Laufe des Prozesses erklärt.
Diskussion um Femizid-Begriff
Derartige Fälle werden von Expertinnen und Experten auch mit dem Begriff Femizid bezeichnet. Das soll ausdrücken, dass die Opfer aufgrund ihres Geschlechts getötet wurden und Aufmerksamkeit dafür schaffen, dass es bei den Taten oft um Macht und Kontrolle geht. Jeden dritten Tag wird laut einer Statistik des Bundeskriminalamtes eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Im aktuellen Prozess spielt die Bezeichnung Femizid aber keine Rolle, da es sich um einen politischen Begriff handle, sagt Staatsanwältin Maxi Wantzen.