Lebenslange Haft für tödlichen Schuss auf Ehefrau in Heide
Am Donnerstag hat das Landgericht Itzehoe den Angeklagten wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein Mann erschießt seine Ehefrau am helllichten Tag, auf offener Straße und vor den Augen des gemeinsamen Sohnes: Der Fall, der sich am 31. Oktober 2022 in Heide (Kreis Dithmarschen) ereignet hat, machte bundesweit Schlagzeilen. Am Donnerstag ist nun das Urteil gefallen. Das Landgericht Itzehoe verurteilte den 55-jährigen Mann aus Chemnitz am Donnerstag wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Angeklagter hatte Vergewaltigung gestanden
Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung wollte den tödlichen Schuss dagegen als fahrlässige Tötung der 37-Jährigen gewertet wissen, weil er sich versehentlich gelöst habe, und hatte in Verbindung mit der Vergewaltigung auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten plädiert.
Die Vergewaltigung, die sich noch in Chemnitz ereignet hatte, hatte der 55-Jährige bereits im Laufe des zehn Monate langen Prozesses gestanden. Dort lebte die 37-Jährige mit ihrem Mann, bevor sie mit dem damals 13-jährigen Sohn nach Heide flüchtete.
Verteidigung: Fiel der tödliche Schuss aus Versehen?
Mehr als anderthalb Stunden hatte der Verteidiger des Angeklagten am Dienstag sein Plädoyer gehalten. Er verwendete viel Zeit auf die Rekonstruktion des Moments, in dem der tödliche Schuss fiel. Denn ob es sich dabei um einen Mord oder um fahrlässige Tötung handelte, hängt letztlich davon ab, ob sich der Schuss vorsätzlich löste oder aus Versehen.
Während die Staatsanwaltschaft von Vorsatz ausging, weil die Frau ihren Mann angezeigt habe und sich von ihm habe trennen wollen, sah die Verteidigung darin kein stichhaltiges Motiv und damit keinen Vorsatz.
Verteidigung: Wut habe einem vermeintlichen Nebenbuhler gegolten
"Der Angeklagte kam nach Heide in der Überzeugung, einen vermeintlichen Nebenbuhler zu treffen", so der Verteidiger. Diesem habe seine Wut gegolten und nicht seiner Frau, die er in den Tagen zuvor viel unauffälliger hätte töten können, wenn er es denn gewollt hätte. Vielmehr habe der Angeklagte noch im Auto, aus dem er gestiegen sei, das Magazin aus der Waffe entfernt und sei davon ausgegangen, die Pistole damit vollständig entladen zu haben. Eine einzige Kugel sei allerdings im Lauf verblieben, die dann die Frau getötet habe, nachdem diese gegen die Waffe geschlagen habe.
Dass der Angeklagte die Pistole nicht habe nutzen wollen, sehe man auch daran, dass der Rechtshänder sie in der linken Hand und auf Hüfthöhe gehalten habe. "Ein Sachverständiger hat diesen Ablauf nicht ausgeschlossen", betonte der Verteidiger. Zudem habe der Angeklagte nach dem Schuss bei der Polizei angerufen und sich schließlich dort hinfahren lassen, um sich zu stellen.
Der Angeklagte hatte das letzte Wort
Am Ende hatte der Angeklagte am Dienstag das letzte Wort. Der 55-Jährige wirkte sehr beherrscht und beschrieb eine von Streit und Alkoholproblemen geprägte Beziehung. Er nutzte die Gelegenheit, um zum Beispiel auf Behauptungen einzugehen, die es seitens der Staatsanwaltschaft gegeben habe - etwa, dass seine Ehefrau alle Verbindungen zu ihm habe kappen wollen. "Sie wollte nicht, dass ich sie finde, aber wohl, dass ich sie suche", erklärte der Angeklagte. Zwei Monate später hätte sie wieder bei ihm leben wollen, zeigte er sich sicher.