Stand: 08.03.2024 15:05 Uhr

Landgericht Kiel: Haftstrafe für vorgetäuschten Tod auf Ostsee gefordert

Gesetzesbücher liegen auf dem Tisch. © NDR
Der Prozess um den vorgetäuschten Tod auf der Ostsee musste nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs neu aufgerollt werden.

Im Prozess um einen vorgetäuschten Tod auf der Ostsee hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Kiel eine Haftstrafe für den angeklagten 56-Jährigen gefordert. Der Mann und seine gleichaltrige Ehefrau haben sich laut der Staatsanwältin wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen strafbar gemacht.

Für den Mann forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, für die Frau eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Paar aus Kiel soll vor fünf Jahren den Tod des Mannes vorgetäuscht haben, um Geld aus Versicherungen zu kassieren. Beide ließen am Freitag Geständnisse verlesen.

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Zwei Angeklagte im Fall um den vorgetäuschten Tod sitzen im Gerichtssaal. © dpa Foto: Markus Scholz

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