Vorgetäuschter Tod in der Ostsee: Haftstrafe für Angeklagten
Das Landgericht Kiel hat einen 56-jährigen Mann wegen versuchten Versicherungsbetrugs zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Er hatte seinen Tod vorgetäuscht und sich mehrere Monate in Hamburg sowie bei seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt versteckt.
2021 hatte das Gericht den Prozess bereits verhandelt, nun sind erneut Urteile gesprochen worden: Der 56-jährige Angeklagte, der im Oktober 2019 seinen Tod in der Ostsee vorgetäuscht hatte, muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Kiel verurteilte den Mann aus Kiel am Mittwoch wegen versuchten Versicherungsbetrugs in insgesamt 14 Fällen. Seine gleichaltrige Ehefrau wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Die heutigen Urteile wurden unter Einbeziehung der damaligen Bewährungsstrafen aus dem ersten Prozess gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Ehepaar bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an sein Geld kommen wollte, sagte der Richter.
Gericht spricht Angeklagte 2021 in 13 Fällen frei
Bereits 2021 hatte das Landgericht Kiel die beiden Angeklagten wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung verurteilt - und zwar zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr. In den restlichen 13 angeklagten Fällen, ebenfalls wegen versuchten Betrugs an weiteren Versicherungen, war das Paar damals freigesprochen worden.
Das Landgericht hatte die Entscheidung damit argumentiert, dass das Ehepaar ohne weitere Schritte, wie dem Vorlegen einer Sterbeurkunde, nicht mit einer Auszahlung hätte rechnen können. Die Taten wurden somit als straffreie Vorbereitungshandlungen gewertet.
BGH beanstandete Urteil - Fall erneut aufgerollt
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig beanstandete diese Freisprüche jedoch und hob sie auf. Das Kieler Gericht habe demnach nicht geprüft, ob die Angeklagten auch wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge belangt werden könnten. Die Fälle wurden deshalb seit Anfang März erneut verhandelt. Am vergangenen Freitag ließen die beiden Angeklagten ihre Geständnisse verlesen.
Boot gesunken: Angeblicher Tod in der Ostsee
Was war geschehen? Im Oktober 2019 hatte das Kieler Ehepaar ein Bootsunglück auf der Ostsee inszeniert. Mit dem angeblichen Tod des Mannes wollte das Paar aus ihren 14 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen an Geld kommen - insgesamt ging es um vier Millionen Euro. Für den Betrug schafften sie sich extra ein Motorboot an, das auf der Ostsee sank. Drei Tage nach dem Vorfall meldete die Ehefrau ihren Mann bei der Polizei als vermisst.
Die Beamten konnten das gekenterte Motorboot in der Ostsee vor Schönberg (Kreis Plön) finden, schöpften jedoch frühzeitig Verdacht, da keine Leiche gefunden wurde. Ein Gutachter konnte feststellen, dass das gesunkene Boot manipuliert worden war. Da die Versicherungen eine Sterbeurkunde verlangten und sich nicht mit der einfachen Todesmeldung der Polizei zufrieden stellen wollten, wurde das Geld aus den 14 Versicherungen nie ausgezahlt. Die Lebensversicherungen in Millionenhöhe hatte das Ehepaar bereits 2018 auch zugunsten der Frau abgeschlossen.
Auf dem Dachboden gefunden: Festnahme bei seiner Mutter
Während der Mann weiterhin als vermisst galt, soll er sich mehrere Monate in Hamburg sowie bei seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt im Heidekreis versteckt haben. Dort konnten Spezialkräfte der Polizei den Mann im Mai 2020 auf dem Dachboden seines Elternhauses festnehmen.