Vorgetäuschter Tod in der Ostsee: Bewährungsstrafen für Ehepaar
Im Kieler Betrugsprozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee ist der Hauptangeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten.
Er soll seinen Tod vorgetäuscht haben, um Versicherungssummen in Millionenhöhe für seine Frau und seine Mutter zu bekommen. Das Kieler Landgericht hat den Hauptangeklagten, einen 53-Jährigen, am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann bekam ein Jahr und neun Monate, seine mitangeklagte Ehefrau wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen die Mutter wurde wegen gesundheitlicher Probleme abgetrennt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Versicherungsbetrugs in 14 Fällen für das Ehepaar je eine mehrjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Richter über den Angeklagten: "Erhebliche kriminelle Energie"
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel sah in nur einem der 14 angeklagten Fälle den Tatbestand des versuchten Betrugs als erfüllt an. In den anderen 13 Fällen blieb es nach Auffassung des Vorsitzenden Richters bei den Vorbereitungen, einen Betrug zu begehen. Und: Vorbereitungen sind nicht strafbar. Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung klar, dass der Angeklagte die treibende Kraft des Vorhabens gewesen sei und seine Frau und seine betagte Mutter hineingezogen habe. Der Richter sprach von einer "erheblichen kriminellen Energie."
Staatsanwaltschaft kündigt Revision an
Die Grenze zwischen Versuch und Vorbereitung sei schwer zu ziehen, sagte Oberstaatsanwalt Michael Bimler nach der Urteilsverkündung. Aus seiner Sicht sei ab dem Moment, als den Versicherungen der vermeintliche Tod des Mannes gemeldet wurde, diese Grenze überschritten gewesen. Deswegen kündigte die Staatsanwaltschaft an, das noch nicht rechtskräftige Urteil anzufechten.
Vorgetäuschter Tod durch Bootsunfall
Laut Staatsanwaltschaft hatte das Ehepaar einen ausgeklügelten Plan: Der Mann täuscht seinen Tod durch einen Bootsunfall vor - seine Ehefrau und seine Mutter kassieren mehr als vier Millionen Euro aus Lebensversicherungen. Aber der Plan scheiterte. Die Polizei hatte den Angeklagten lebend auf dem Dachboden seiner Mutter in Niedersachsen gefunden. Außerdem verlangten die Versicherungen eine Sterbeurkunde. Das steht laut Gericht bei allen Versicherungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nur bei einer nicht.