Landgericht Flensburg: Messerstecher muss drei Jahre in Haft
Am Landgericht Flensburg ist ein 27-Jähriger am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er hatte drei Menschen mit einem Messer angegriffen.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im November vor rund fünf Jahren drei Männer im Erdgeschoss eines Flensburger Einkaufszentrums mit einem Klappmesser verletzt hat - einen von ihnen lebensgefährlich. Das Opfer musste notoperiert werden und verlor durch den Angriff eine Niere.
Streit am Vortag als Auslöser für die Tat
Vor der Tat hat er sich laut Gericht mit seinem Onkel dazu verabredet, einen Mann zur Rechenschaft zu ziehen, weil dieser ihn am Vortag im Beisein seiner Verlobten und ihrer Schwester geschlagen und verletzt haben soll. In dem Gespräch soll es auch um "körperliche Züchtigung" gegangen sein, so das Gericht. Nach Angaben der vorsitzenden Richterin lag aber keine Tötungsabsicht vor.
Richterin: Angeklagter sah Revanche in Gefahr
Nach Auffassung des Gerichts ereignete sich die Tat wie folgt: Der Onkel des Angeklagten schlug zunächst auf den besagten Mann ein. Ein Bekannter von diesem eilte zu Hilfe. Als der Angeklagte den zweiten Mann bemerkte, habe dieser das Messer herausgeholt und auf ihn eingestochen. Der Mann wurde verletzt. Als potenzielle Begründung für die Tat sagte die Richterin, der Angeklagte habe seine Revanche - nach dem Zwischenfall am Vortag - als gefährdet angesehen und sei deshalb wütend geworden. Als zwei Beobachter den Streit schlichten wollten, verletzte der Angeklagte die beiden Männer ebenfalls mit Messerstichen.
Wegen der langen Verfahrensdauer gelten drei Monate bereits als verbüßt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und begründete diese Forderung mit Notwehr. Ob der Angeklagte und sein Verteidiger in Revision gehen, ist noch unklar.