Drei gruselig leuchtende Halloween-Kürbisse. © Colourbox Foto: Evgeny Karandaev
Drei gruselig leuchtende Halloween-Kürbisse. © Colourbox Foto: Evgeny Karandaev
Drei gruselig leuchtende Halloween-Kürbisse. © Colourbox Foto: Evgeny Karandaev
AUDIO: Halloweenstreiche könnten Straftaten sein (1 Min)

Landespolizei SH: Streiche zu Halloween nicht übertreiben

Stand: 30.10.2023 13:59 Uhr

Für die meisten Kinder, Jugendlichen und Eltern ist Halloween ein großer Gruselspaß. Verkleidet ziehen Hexen und Vampire durch die Straßen. Doch manche übertreiben es mit ihren Späßen. Die Landespolizei klärt auf.

Was ist Spaß und wo hört er auf? Ist es schon eine Straftat, wenn umherziehende Jugendliche zum Beispiel ein parkendes Auto mit Rasierschaum einsprühen? Was ist mit den viel zitierten rohen Eiern, die zu Halloween gerne mal an der Hauswand oder auf der Fensterscheibe landen? Tatsächlich ist eine pauschale Antwort nicht so leicht zu geben, sagt auch der Sprecher des Landespolizeiamtes, Marcel Schmidt. Aber er gibt einige Richtlinien:

Belästigung ist nicht in Ordnung

  • Wer von Tür zu Tür geht, sollte die Grenze zwischen Aufforderung und Belästigung beachten. Ein- oder zweimal klingeln, den Halloween-Spruch aufsagen: alles gut. "Wer aber Sturm klingelt oder sehr laut singt - vielleicht noch in Verbindung mit Schreien, das geht dann nicht mehr", sagt Marcel Schmidt. Auch Tiere reagieren häufig auf zu viel Lärm und laufen eventuell verängstigt auf die Straße. Das sei dann das nächste Problem.

Nicht auf der Straße hinterherrennen

  • Es gibt süße Kostüme, aufwendige Kostüme und extrem gruselige Kostüme. Vor einigen Jahren waren bestimmte Horror-Clown-Masken verbreitet. Die sind laut Landespolizei grenzwertig, denn sie können bei Hausbewohnern die Gesundheit beeinträchtigen, weil der Schreckmoment zu groß ist. "Wenn dann noch so etwas dazukommt wie 'auf der Straße hinterherrennen und verfolgen', ist das kein Spaß mehr", macht Schmidt deutlich.

Rasierschaum auf Autos? Grenzwertig

  • Sachbeschädigung ist ein 'No Go'. Dazu zählt zum Beispiel das Herausreißen von Pflanzen aus dem Vorgarten. Der reine Eierwurf ist vielleicht noch keine Straftat. Aber wenn dann eventuell noch ein Stein dazukomme, sehe die Lage schon anders aus, betont die Polizei. Beliebt zu Halloween ist es auch, Autos mit Rasierschaum zu besprühen. Auch hier gibt es keine klare Antwort, ob dies eine Strafttat ist oder nicht. "Wenn nun aber der Lack Schaden genommen hat und der Autobesitzer eine Anzeige schreibt, wird es natürlich kritisch", sagt Schmidt.

Insgesamt rät die Polizei dazu, Übergriffigkeit zu vermeiden, bei niemandem Ängste auszulösen und einfach einen friedlichen Abend zu verbringen. Oder anders ausgedrückt: "Die Landespolizei wünscht allen ein schönes und entspanntes Halloween."

Polizei ist präsent am Halloween-Abend

Deutlich mehr Polizeipräsenz wird es nicht geben, aber man sei gut aufgestellt, sagt auch Matthias Ahrends von der Polizei Kiel. "In den letzten Jahren war es relativ ruhig", sagte Ahrends. Allerdings spielte da auch Corona eine Rolle - es könne durchaus sein, dass am Halloween-Abend in diesem Jahr mehr verkleidete Gruppen unterwegs sind. Das Wetter wird einigermaßen mitspielen: Laut Deutschem Wetterdienst bleibt es abends zumindest trocken.

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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 30.10.2023 | 16:30 Uhr

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