Halloween: Polizei warnt vor übertriebenen Streichen
Zu Halloween rechnet die Polizei in Niedersachsen wieder mit mehr Menschen, die verkleidet um die Häuser ziehen. Allerdings warnen die Beamten davor, es mit den Streichen zu übertreiben.
In den vergangenen Jahren waren aufgrund der Corona-Pandemie nach Polizeiangaben weniger Menschen zu Halloween unterwegs. In diesem Jahr gehen die Beamten davon aus, dass in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in Niedersachsen und Bremen wieder mehr Kinder und Jugendliche die Bewohner sämtlicher Häuser mit "Süßes und Saures" vor die Wahl einer süßen Spende oder eines Streiches stellen. "Viele Menschen freuen sich über die fantasievoll verkleideten Besucher", heißt es von der Polizei Lüneburg in einer Mitteilung. "Aber zur Herausgabe von Süßigkeiten ist niemand verpflichtet." Die Polizei appelliert deshalb an alle, es mit den Streichen nicht zu übertreiben, denn: "Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist erlaubt", betonen die Lüneburger Beamten.
Streiche zu Halloween - was ist verboten?
Die Polizei Lüneburg weist darauf hin, dass Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel haben können. Demnach sind unter anderem folgende Streiche verboten:
- Das Bewerfen von Häusern mit Eiern (ggf. Sachbeschädigung)
- Herausreißen von Pflanzen (Sachbeschädigung)
- Herausheben von Gullydeckeln (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
- Beschmieren von Autos (Sachbeschädigung)
Polizei wird verstärkt im Einsatz sein
In der Halloween-Nacht werden den Angaben zufolge vermehrt Polizeistreifen im Einsatz sein, um das Treiben auf den Straßen im Blick zu behalten. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren könnten zwar nicht strafrechtlich belangt werden, dennoch könnten zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern oder ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden, heißt es von der Polizei Lüneburg. Die Beamten appellieren daher vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von Scherzen und Streichen aufzuklären.