Kleine Gemeinden sollen bald hauptamtliche Bürgermeister wählen dürfen
In den vergangenen Monaten waren in Schleswig-Holstein immer wieder ehrenamtliche Bürgermeister zurückgetreten. Das soll sich mit der Reform der Landesregierung ändern.
Die schwarz-grüne Landesregierung will kleineren Gemeinden in Schleswig-Holstein die Wahl hauptamtlicher Bürgermeister ermöglichen - und zwar in Orten mit mehr als 2.000 Einwohnern. Bislang lag die Grenze bei 4.000 Einwohnern.
Ministerin spricht von "hohem zeitlichen Aufwand"
Auch in Gemeinden dieser Größe könnten Repräsentationsaufgaben aufgrund örtlicher Besonderheiten ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister überfordern, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). "Wichtige gemeindliche Aufgaben wie zum Beispiel der Tourismus erfordern aufgrund des Umfanges und der Intensität der Wahrnehmung einen höheren zeitlichen Aufwand, der im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Bürgermeisterin oder Bürgermeister oft nicht mehr leistbar ist", so die Ministerin.
Gemeindevertretung muss hauptamtlichen Bürgermeister beschließen
Die Reform folgt auf einen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, so die CDU-Politikerin. Wann sie in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Wenn eine Gemeinden ab 2.000 Einwohnern einen hauptamtlichen Bürgermeister haben möchte, muss das die Gemeindevertretung vor Ort beschließen.
In den vergangenen Monaten waren in Schleswig-Holstein immer wieder ehrenamtliche Bürgermeister zurückgetreten. Grund dafür waren laut Gemeindetag meist ein hohes Arbeitspensum, enorme Bürokratie und persönliche Anfeindungen.
