Kaum beschleunigte Gerichtsverfahren in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein werden nur selten beschleunigte Verfahren durchgeführt, denn dafür müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Amtsgericht Flensburg sollen diese Verfahren aber künftig stärker im Fokus stehen.
Weniger als ein Prozent der Gerichtsverhandlungen 2021 in Schleswig-Holstein waren beschleunigte Verfahren, bei denen eindeutige Sachverhalte bereits innerhalb weniger Tage nach der Tat verhandelt werden können. Grund dafür sind nach Angaben eines Gerichtssprechers aus Flensburg die komplizierten gesetzlichen Voraussetzungen. Beispielsweise muss ein erwachsener Täter auf frischer Tat ertappt worden sein und darf entweder keinen Wohnsitz haben oder nur einen, der weit außerhalb des Gerichtsbezirks liegt. Das maximale Strafmaß für die Tat darf außerdem ein Jahr nicht überschreiten und dem Verfahren muss ein einfacher Sachverhalt zugrunde liegen. Auch muss immer abgewägt werden, ob stattdessen eine Einstellung des Verfahrens oder ein Strafbefehl infrage kommen.
Beschleunigte Verfahren sollen mehr in den Fokus rücken
Rund 100 beschleunigte Verfahren gab es laut Justizministerium 2021 in Schleswig-Holstein. 10.900 Fälle wurden im gleichen Zeitraum regulär verhandelt. Im Landesgerichtsbezirk Flensburg fanden im vergangenen Jahr lediglich vier beschleunigte Verfahren statt. Das will das Amtsgericht Flensburg den Angaben des Gerichtssprechers zufolge ändern und im engen Austausch mit Staatsanwaltschaft und Polizei die beschleunigten Verfahren vermehrt in den Fokus nehmen. Die Staatsanwaltschaft habe dazu bereits ein Konzept erarbeitet. "Alle beteiligten Behörden sind gewillt von der Verfahrensart Gebrauch zu machen", so der Gerichtssprecher weiter.
Beim Amtsgericht Flensburg ist ein Richter speziell für beschleunigte Verfahren zuständig. Bei der Staatsanwaltschaft ist die Zuständigkeit für diese Verfahren in einem Sonderdezernat gebündelt.