Grundsteuer: Berater raten zu Einspruch gegen Bescheide

Stand: 01.02.2023 17:51 Uhr

Am Dienstag (31.1.) um Mitternacht endete die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Finanzämter haben die ersten Steuerbescheide bereits verschickt. Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein rät zum Einspruch.

Einmal wurde die Frist verlängert, am Dienstag (31.1.) ist nun endgültig Schluss: Bis zum Monatswechsel mussten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben. Etwa 78,1 Prozent haben das nach Angaben des Finanzministeriums vom Mittwoch bereits getan. Wer die Frist versäumt, bekommt vom Finanzamt zunächst ein Erinnerungsschreiben, dann drohen laut Finanzministerium Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat bis hin zu Zwangsgeldern von bis zu 25.000 Euro. Die entsprechenden Schreiben sollen in Schleswig-Holstein ab März verschickt werden. Außerdem können die Finanzämter auch Schätzungen vornehmen - und das könnte Eigentümer dann dauerhaft viel Geld kosten.

Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. © picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod Foto: Bernd Weißbrod
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Keine Fristverlängerung in SH - auch wenn Experten sie befürworten

Eine weitere Fristverlängerung wie etwa in Bayern werde es in Schleswig-Holstein nicht geben, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums NDR Schleswig-Holstein. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bekräftigte dies am Dienstag noch mal. So sei es unter den Ländern vereinbart, sagte die Ministerin - und dass alles andere nicht zielführend wäre, weil es darum gehe, die Einnahmen der Kommunen zu sichern. Dass Bayern die Verlängerung zulässt, könnte ihrer Meinung nach auch am anstehenden Wahlkampf dort liegen.

Der Präsident der Steuerberaterkammer, Boris Kurczinski, findet, eine um drei Monate verlängerte Frist wäre eine gute Sache. "Dass die Arbeit auf dem Tisch liegt, das ist eindeutig", sagt Kurczinski - und meint, dass es alles auch vereinfachen würde. Denn häufig seien die Fälle, die jetzt noch auf dem Tisch liegen, die schwierigsten, sagt der Experte - sie seien nicht in ein paar Tagen abgearbeitet, sondern brauchten Zeit. "Es nützt ja nichts - dort, wo wir nicht fertig sind, müssen wir eine Fristverlängerung stellen, das ist einfach so."

Ganz ähnlich sieht das der Eigentümerverband Haus und Grund. Verbandsdirektor Hans-Henning Kujath meint, dass viele Menschen wegen der Frist unter Druck und in Stress geraten sind. Auch er fordert eine Fristverlängerung, damit alle in einem vernünftigen Miteinander seine Pflicht erfüllen können.

Hebesätze weiterhin nicht festgelegt

Die Finanzämter haben die ersten Grundsteuerbescheide bereits verschickt. Der Betrag, der darin aufgeführt ist, sei aber noch nicht der finale Grundsteuerbetrag, erklärt die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. Er muss unter anderem noch mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert werden. Der ist in jeder Gemeinde anders und steht noch nicht fest. Deshalb ist auch noch nicht absehbar, wie hoch die Grundsteuer am Ende bei jedem Einzelnen sein wird, sagt die Steuerberaterkammer. Sie geht aber davon aus, dass diejenigen, die Grundstücke in wertvolleren Regionen oder Lagen haben, am Ende mehr spüren werden als diejenigen, die in vielleicht nicht ganz so gefragten Gegenden leben.

Steuerberaterkammer rät zu Mustereinsprüchen

Grundsätzlich empfiehlt Kammerpräsident Kurczinski, den Bescheid nicht einfach zu akzeptieren. "Es gibt anhängige Verfahren in fast jedem Bundesland. Oder es sind Verfahren in Vorbereitung, dass gegen die Grundsteuer, die Art der Erhebung geklagt wird. Und daher empfehlen Kammer und Verbände auch, Mustereinsprüche einzulegen", sagt Kurczinski. Das sei eine besondere Art von Einspruch, mit dem die Endgültigkeit des Bescheids verhindert würde. Soll heißen: Ohne Mustereinspruch wäre der Bescheid nach einem Monat im Kern nicht mehr änderbar.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 01.02.2023 | 17:00 Uhr

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